Für Lehrkräfte
Anzeichen und Fördermöglichkeiten bei einer Lese- und Rechtschreibstörung (LRS)
Inhaltsverzeichnis
Anzeige einer individuellen Förderung
Wann ist eine individuelle Förderung bei Lernschwierigkeiten im Lesen und/oder Rechtschreiben angezeigt?
Individuelle Förderung ist erforderlich, wenn ein Kind beim Erwerb der Schriftsprache massive Schwierigkeiten hat:
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Wenn ein Kind im Lesen und/oder Rechtschreiben deutlich hinter den Lernzielen der Klasse zurückbleibt, ist eine individuelle Förderung über den regulären Unterricht hinaus angezeigt. Die Wirksamkeit individueller Förderung ist i. d. R. umso größer, je früher besondere Schwierigkeiten beim Erwerb von Lesen und/oder Rechtschreiben bei einem Kind erkannt werden und je eher eine entsprechende individuelle Förderung beginnt.
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Bei Kindern, die individuelle Förderung erhalten, sollte regelmäßig überprüft werden, ob es zu einem Lernfortschritt kommt, die Förderung also wirksam ist. Bei Ausbleiben von Fortschritten ist zu überlegen, wie die Förderung angepasst werden kann.
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Empfohlen wird, Überprüfungen der Lernfortschritte im Lesen und/oder Rechtschreiben mehrfach während eines Schulhalbjahres durchzuführen.
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Zeigt ein Kind trotz individueller Förderung keine Lernfortschritte, sollte überprüft werden, ob besondere Lernschwierigkeiten im Bereich des Lesens oder Rechtschreibens vorliegen. Auch ist zu prüfen, ob zusätzlich eine Lerntherapie für das Kind erforderlich ist. Dazu sind ggf. weitere Expertinnen und Experten aus den Bereichen der Schulpsychologie, der Sonderpädagogik, der Sozialpädiatrie oder der Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie hinzuzuziehen.
Lernstörung als Ursache für Probleme im Lesen/Rechtschreiben
Liegt den Problemen im Lesen und/oder Rechtschreiben eine Lernstörung (Lese- und/oder Rechtschreibstörung) zugrunde?
Zeigt ein Kind anhaltende und deutliche Probleme beim Schriftspracherwerb, kann eine Lese- und/oder Rechtschreibstörung vorliegen.
Anzeichen für eine Lese- und/oder Rechtschreibstörung lassen sich oft schon zu Beginn des Schriftspracherwerbs in der Grundschule beobachten
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Kinder mit einer Lesestörung bewältigen Leseanforderungen nur mühsam. Meist zeigen sich Probleme im Bereich der Wahrnehmung und Differenzierung von Phonemen (Lauten), und beim Erlernen und Automatisieren der Buchstaben-Laut-Zuordnung (Graphem-Phonem-Zuordnung). Besonders auffällig sind Schwierigkeiten beim Zusammenlauten von Phonemen. Selbst wenn die Anfangsphoneme von Wörtern noch richtig erlesen werden, fehlt oftmals der Rest, oder die Phoneme werden einzeln artikuliert und nicht zu einem Wort zusammengelautet.
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Die Rechtschreibstörung fällt durch sehr viele Fehler beim Schreiben von Wörtern, Sätzen und Texten bei Diktaten und auch beim Abschreiben auf. Hierbei kann dasselbe Wort mehrmals unterschiedlich falsch geschrieben werden (Fehlerinkonsistenz).
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Viele Kinder haben Probleme sowohl im Lesen als auch im Rechtschreiben (Lese- und Rechtschreibstörung). Allerdings können Lese- bzw. Rechtschreibprobleme auch isoliert auftreten ohne dass der jeweils andere Schriftsprachbereich betroffen ist (isolierte Lesestörung und isolierte Rechtschreibstörung).
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Kinder mit einer Lese- und/oder Rechtschreibstörung verfügen über eine normale allgemeine Lernfähigkeit. Im Vergleich mit Gleichaltrigen zeigen sie jedoch erhebliche Schwierigkeiten beim Schriftspracherwerb.
Anzeichen besonderer Lernschwierigkeiten im Lesen und/oder Rechtschreiben
Besondere Lernschwierigkeiten im Lesen und/oder Rechtschreiben fallen durch eine Vielzahl von Symptomen auf. Diese Anzeichen können jedoch unterschiedlich stark ausgeprägt sein und müssen nicht alle gleichzeitig vorliegen.
Besondere Lernschwierigkeiten im Lesen
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Schwierigkeiten beim Zusammenschleifen von Lauten zu Wörtern (z. B. [b]-[ɪ]-[r]-[n]-[ə] =[ˈbɪrnə]/ "birne")
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Versuch, Wörter beim Lesen zu erraten (z. B. die ersten Laute eines Wortes werden erkannt und das Wort dann erraten)
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Ersetzen von Wörtern durch ein in der Bedeutung ähnliches Wort
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Sehr niedrige Lesegeschwindigkeit
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Startschwierigkeiten beim Vorlesen, langes Zögern oder Verlieren der Zeile beim Textlesen
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Auslassen, Ersetzen oder Hinzufügen von Wörtern, Wortteilen oder Buchstaben
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Stockendes Lesen
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Nicht sinnhaftes Betonen beim Vorlesen
Bei sehr stark reduzierter Lesegeschwindigkeit oder bei Problemen in der gesprochenen Sprache (z. B. Sprachentwicklungsstörung) kann das Leseverstehen betroffen sein. Dies führt zu Problemen bei der Wiedergabe des Inhalts von Gelesenem und zu Schwierigkeiten, Zusammenhänge aus dem Gelesenen zu erkennen.
Im Jugend- und Erwachsenenalter ist das Hauptmerkmal die niedrige Lesegeschwindigkeit. Beim Textlesen werden manchmal einzelne Wörter durch in der Bedeutung ähnliche Wörter ersetzt. Bei sehr stark reduzierter Lesegeschwindigkeit kann auch das Leseverstehen beeinträchtigt sein.
Besondere Lernschwierigkeiten im Rechtschreiben
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Auslassen, Umstellen oder Hinzufügen von Buchstaben beim Schreiben von Wörtern
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Schwierigkeiten beim Schreiben von Konsonantenhäufungen am Wortanfang (z. B. tr in trinken) und Konsonantendoppelungen (z. B. ff in Stoff)
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Geschriebene Buchstaben eines Wortes stehen in keinem Zusammenhang zu den Lauten des Wortes
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"Skelettschreibungen" (Verschriftlichen nur der markanten Laute eines Wortes, z. B. "Rke" statt Rakete)
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Hohe Fehlerzahl beim Schreiben von Wörtern, Sätzen und Texten in Diktaten und beim Abschreiben
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Schwierigkeiten beim Einhalten grammatischer Regeln, wie z. B. Groß- und Kleinschreibung und Interpunktionsfehler
Im Jugend- und Erwachsenenalter schreiben Personen mit einer Rechtschreibstörung meist lauttreu, also so wie man spricht. Das Hauptmerkmal sind Schwierigkeiten, orthografisch richtig zu schreiben (z. B. Konsonantendoppelungen oder Vokallängenmarkierungen, wie in Meer oder Mehl) und Schwierigkeiten beim Einhalten grammatischer Regeln.
Beobachten erster Anzeichen einer besonderen Lernschwierigkeit im Lesen und/oder Rechtschreiben
Achten Sie auf förderrelevante Anzeichen besonderer Lernschwierigkeiten im Lesen und/oder Rechtschreiben zu Beginn eines jeden Schuljahres und fortlaufend während des gesamten Schuljahres.
Zur ersten Orientierung eignen sich Lernbeobachtungen und Lernproben, die das Ziel verfolgen, Anzeichen besonderer Lernschwierigkeiten zu entdecken.
Folgende Fragen helfen Ihnen dabei, erste Anzeichen von Problemen beim Lesen und Rechtschreiben zu erkennen:
Erste Anzeichen beim Lesen
Kann das Kind...
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gelernte Grapheme gut auseinanderhalten, und weiß es den jeweils dazugehörigen Laut?
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die Laute eines Wortes so verbinden, dass das Wort hörbar ist?
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ihm bekannte Wörter sicher laut vorlesen?
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ihm unbekannte Pseudowörter laut vorlesen? (Pseudowörter sollten aus Abfolgen von Vokalen und Konsonanten bestehen, die das Kind bereits gelernt hat, z. B. mosi, rane.)
Erste Anzeichen beim Rechtschreiben
Kann das Kind...
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ähnliche Laute unterscheiden, und die richtigen Grapheme zuordnen?
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gelernte Buchstaben sicher aufschreiben?
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vorgesprochene Wörter in einzelne Laute zerlegen und den Lauten die richtigen Buchstaben zuordnen?
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ihm vorgesprochene und bekannte Wörter (im ersten Schuljahr nach mehrfachem Üben) sicher schreiben?
Feststellen besonderer Lernschwierigkeiten im Lesen und/oder Rechtschreiben
Um den Schweregrad besonderer Lernschwierigkeiten im Lesen bzw. Rechtschreiben und den individuellen Förderbedarf einzuordnen, empfiehlt sich eine Überprüfung durch standardisierte und normierte Testverfahren. Die Durchführung solcher Verfahren erfordert eine entsprechende Qualifikation.
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Screenings, wie das von LONDI (siehe LONDI Hilfssystem), können bei einzelnen Kindern oder bei ganzen Klassen sehr ökonomisch durchgeführt werden. Schneidet ein Kind bei einem standardisierten und normierten Screening auffällig schlecht ab, so kann dies als erster Hinweis auf das mögliche Vorliegen besonderer Lernschwierigkeiten im Lesen und/oder Rechtschreiben gewertet werden. Für eine Diagnose einer Lese-Rechtschreibstörung reicht das Screening-Ergebnis allerdings nicht aus.
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Schulleistungstests oder andere standardisierte Testverfahren sind zur Erfassung der Lese- und Rechtschreibleistung bzw. der Vorläuferfertigkeiten für eine vertiefte Diagnostik unerlässlich. Diese Testverfahren sind umfangreicher als Screenings und schneiden dadurch in Bezug auf die einschlägigen psychometrischen Gütekriterien der Objektivität, Reliabilität und Validität besser ab. Wurde das LONDI-Screening durchgeführt, kann mithilfe des Unterstützungs- und Hilfssystems ermittelt werden, welche Testverfahren sich zur vertieften Diagnostik im Individualfall eignen.
Zusätzliche Belastungen, die bei einer besonderen Lernschwierigkeit im Lesen und/oder Rechtschreiben auftreten können
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Vermehrtes Vorkommen von Selbstwertproblemen, eingeschränkter Motivation und Überforderung
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Prüfungsangst, Zukunftsängste
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Traurigkeit, sozialer Rückzug
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Verstärktes Auftreten von psychosomatischen und psychischen Belastungen, wie Kopf- und Bauchschmerzen, Übelkeit
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Unruhiges, impulsives Verhalten
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Probleme im Sozialverhalten
Zur weiteren Abklärung möglicher Zusatzprobleme ist den Eltern zu empfehlen, Expertinnen oder Experten (z. B. Kinder- und Jugendlichenpsychiaterinnen oder Kinder-und Jugendpsychiater und –psychotherapeutinnen oder –psychotherapeuten) zu konsultieren.
Bei der Suche nach Hilfsangeboten ist der Kontakt zur Schulpsychologie hilfreich. Die Schulpsychologie kennt sich mit den lokalen bzw. regionalen Gegebenheiten aus und können Empfehlungen aussprechen, ob und welche medizinischen und/oder therapeutischen Einrichtungen, wie z. B. Beratungsstellen, sozialpädiatrische Zentren, Therapeutinnen und Therapeuten oder Ärztinnen und Ärzte geeignete Hilfen anbieten.
Erfolg der individuellen Förderung
Welche Schritte machen individuelle Förderung erfolgreich?
Individuelle Förderung außerhalb des regulären Unterrichts ist erforderlich, wenn ein Kind beim Erwerb der Schriftsprache massive Schwierigkeiten hat.
Idealerweise werden in der individuellen Förderung vier Schritte durchlaufen
(1) Beobachtung und Diagnostik
(2) Förderplanung
(3) Durchführung
(4) Evaluation
Wenn besondere Lernschwierigkeiten im Lesen und/oder Rechtschreiben festgestellt werden, ist individuelle Förderung obligatorisch. Ein individueller Förderplan ist die Grundlage dafür.
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Die Wiederholung der didaktischen Schritte aus dem Klassenunterricht reicht bei besonderen Lernschwierigkeiten nicht aus. Stattdessen müssen fehlende grundlegende Fertigkeiten aufgearbeitet werden und oftmals zu besonderen Fördermaßnahmen (z. B. Förder-Trainings) gegriffen werden. Mit Hilfe weiterführender Diagnostik ist zu klären, ob eine Anpassung des Förderplans und/oder zusätzlich eine außerschulische Lerntherapie indiziert ist.
Wichtig ist, dass durchgehend evaluiert wird, ob die individuelle Förderung zu einer Verbesserung der Lese-und/oder Rechtsschreibleistungen führt. Für diesen Zweck ist eine Lernverlaufsdiagnostik besonders gut geeignet.
Bewährt haben sich auch systematische Lernbeobachtungen, bei denen beispielsweise in standardisierter Form das Lese- und Schreibverhalten der Kinder dokumentiert wird. Die Ergebnisse der Lernbeobachtungen sowie der Lernverlaufsdiagnostik sollten genutzt werden, um zu beurteilen, ob der Förderplan angemessen ist oder angepasst werden muss.
Erfolgversprechende Fördermaßnahmen
Welche Fördermaßnahmen sind besonders erfolgversprechend?
Die Einhaltung der folgenden Prinzipien hat sich als positiv für die Wirksamkeit individueller Förderung in der Schule erwiesen:
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Kindern mit besonderen Lernschwierigkeiten im Lesen und/oder Rechtschreiben profitieren von einer symptomspezifischen direkten Förderung der Lese- und/oder Rechtschreibfertigkeiten
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Eine individuelle Förderung ist am effektivsten, wenn sie...
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bei den grundlegenden Schwierigkeiten des Kindes im Lesen oder Rechtschreiben ansetzt
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kleinschrittig ist
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auf einen Förderschwerpunkt fokussiert
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Kinder profitieren von einem direkten und konkreten positiven Feedback, weil das der Motivation und dem Selbstwert des Kindes zugutekommt.
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Wahrnehmungs- und Funktionstrainings führen nachweislich nicht dazu, dass Lese- und/oder Rechtschreibschwierigkeiten überwunden werden.
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Da überzufällig häufig besondere Leseschwierigkeiten und Aufmerksamkeitsprobleme gleichzeitig vorkommen, sind unter Umständen auch Aufmerksamkeitstrainings ergänzend indiziert.
Weitere Hilfsmöglichkeiten
Welche weiteren Hilfsmöglichkeiten kann ich nutzen?
Förder- und Hilfsmaßnahmen, die innerhalb und außerhalb der Schule zur Verfügung stehen, um ein Kind mit besonderen Schwierigkeiten im Lesen und Schreiben zu fördern
In jedem Bundesland gibt es Erlasse zum Umgang mit Schülerinnen und Schülern mit besonderen Schwierigkeiten im Lesen und Schreiben. In darauf aufbauenden Handreichungen finden sich oftmals sehr konkrete Förderhinweise. Obwohl die Diagnostik und Förderung in der Verantwortung der Schulen liegen, wird auch auf außerschulische Hilfsmöglichkeiten hingewiesen.
Schulische Förder- und Hilfsmaßnahmen
Spezifische schulische Förderangebote werden in Abhängigkeit von den jeweiligen Regelungen der Bundesländer umgesetzt. Grundsätzlich lassen sich drei Arten von schulischen Maßnahmen unterscheiden: Individuelle Unterstützung, Nachteilsausgleich und „Notenschutz“. Sie sind auf höchstens ein Schuljahr beschränkt und müssen für jedes Schuljahr neu geplant und/oder genehmigt werden.
(1) Individuelle Unterstützung:
Maßnahmen der individuellen Unterstützung beziehen sich auf die Gestaltung des Unterrichts, welcher an die Bedarfe des Kindes ausgerichtet wird.
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Förderplan: Um eine individuelle Unterstützung zu planen und den Erfolg der durchgeführten Maßnahmen überprüfen zu können, wird ein Förderplan erstellt. Dieser enthält die Förderziele und die Lehr- und Fördermethoden, die für die Zielerreichung umgesetzt werden sollen. Außerdem wird im Förderplan im Verlauf evaluiert, ob die Ziele anhand der Maßnahmen erreicht werden konnten oder Anpassungen notwendig sind.
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Förderbezogene Diagnostik: Die Förderung baut auf einer Lernstands- und Lernverlaufsdiagnostik auf. Die Ergebnisse werden im Förderplan festgehalten. Die bundeslandspezifischen schulpsychologischen oder sonderpädagogischen Diagnostik- und Förderinstanzen können in Einzelfällen beratend zur Seite stehen.
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Binnendifferenzierende Maßnahmen (auch: innere Differenzierung): Eine individualisierte Förderung wird umgesetzt, indem der Unterricht (z. B. das Unterrichtsmaterial) an das Leistungsniveau des Kindes angepasst wird. Dabei wird an die vorhandenen Kompetenzen des Kindes angeknüpft. Der gewählte Schweregrad von Anforderungen sollte dabei vom Kind zu bewältigen sein, um Erfolgserlebnisse zu ermöglichen. Maßnahmen dieser Art sind bei Vorliegen einer Lese- und/oder Rechtschreibstörung allerdings allein nicht ausreichend.
Folgende binnendifferenzierende Maßnahmen sind möglich:
Methodisch-didaktische Hilfen
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Anpassen des Schwierigkeitsniveaus des Unterrichts und der Hausaufgaben an den Lernstand des Kindes
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Lesefreundliche Gestaltung der Materialien: Verwenden einer geeigneten Schriftart und Schriftgröße
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Reduzierung des Aufgabenumfangs
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Anregungen für das häusliche Lernen
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Motivierende Maßnahmen durch Erfolgserlebnisse
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Das Gewähren zusätzlicher Pausen
(Technische) Hilfsmittel:
Bei einer Lesestörung:
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Verwenden eines Leselineals
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Audio-visuelle Hilfsprogramme (Computer liest digitale Texte vor)
Bei einer Rechtschreibstörung:
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Verwenden eines Wörterbuchs
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Nutzen eines Computers zum Schreiben oder eines Diktiergerätes zum Einsprechen
Äußere Differenzierung (Förderkurse):
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Eine Förderung in Kleingruppen von Kindern mit möglichst vergleichbaren Schwierigkeiten wird klassen- und gelegentlich jahrgangsübergreifend umgesetzt und kann parallel und zusätzlich zum Regelunterricht stattfinden.
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Anders als im Regelunterricht, der sich am Curriculum orientiert, werden in den Kursen individuelle Wissens- und Fertigkeitslücken aufgearbeitet, um Lernlücken zu schließen
(2) Nachteilsausgleich:
Maßnahmen des Nachteilsausgleichs beziehen sich auf die Bewertung der Schriftsprachleistungen. Der Nachteilsausgleich ist dazu gedacht, während der Prüfungssituation einen bestehenden Lern- und Leistungsnachteil zu kompensieren. Dabei wird nicht von den Bewertungsmaßstäben abgewichen. Ein Nachteilsausgleich darf nicht im Zeugnis vermerkt werden und bedarf in der Regel der Zustimmung der Klassenkonferenz und Schulleitung. Meist wird ein Nachteilsausgleich in Deutsch auch für Fremdsprachen gewährt.
Folgende Beispiele des Nachteilsausgleichs sind möglich:
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Methodisch-didaktische Hilfen
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Deutlich artikuliertes Vor- und Nachsprechen, langsameres Diktiertempo
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Fragestellungen schriftlich vorlegen und vorlesen, statt sie zu diktieren oder von der Tafel abschreiben zu lassen
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Mehr Bearbeitungszeit oder weniger Aufgaben eines Aufgabentyps
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Individuelle Pausenregelung
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Mündliche Zeitorientierungen (regelmäßige Ansage der noch zur Verfügung stehenden Bearbeitungszeit)
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Technische Hilfsmittel
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Verwenden eines Leselineals
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Nutzen eines Computers
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Audio-visuelle Hilfen (digitale Texte, die vorgelesen werden können)
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Veränderte Leistungserbringung
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Schreiben in Einzel- oder Kleingruppensituation
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Vorlesen der Testaufgaben
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Schriftliche Leistungsfeststellungen durch mündliche oder praktische Aufgabenstellungen ersetzen oder ergänzen (wenn die Rechtschreibung nicht selbst Gegenstand der Bewertung ist)
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Mehr Bearbeitungszeit
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Nutzen der vielfältigen Bewertungsmöglichkeiten (Referat, Plakaterstellung, Mappe usw.)
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Unlesbare Aufzeichnungen erläutern lassen, damit der Inhalt bewertet werden kann
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(3) „Notenschutz“:
Wenn Maßnahmen der individuellen Unterstützung und des Nachteilsausgleichs nicht ausreichen, können weitere Maßnahmen ergriffen werden, die umgangssprachlich als „Notenschutz“ bezeichnet werden. Beim „Notenschutz“ wird bei der Leistungsbewertung zeitweise von den allgemein gültigen Bewertungsstandards abgewichen wird. Er dient dazu, die Lernmotivation und das Selbstkonzept des Kindes zu wahren und den Leistungsdruck zu verringern.
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Die Entscheidung über das Gewähren und die Umsetzung von Notenschutz ist in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich geregelt. Der Einsatz ist zeitlich begrenzt und bedarf mindestens der Zustimmung der Klassenkonferenz und Schulleitung. Oftmals gelten genaue Regelungen dafür, ab welchem Schweregrad und ab welcher Dauer des Leistungsversagens von den allgemeinen Bewertungsrichtlinien abgewichen werden darf. In manchen Bundesländern muss dafür die Diagnose einer umschriebenen Lese-Rechtschreibstörung vorliegen. Das zeitweise Abweichen von den allgemein gültigen Leistungsstandards wird im Zeugnis vermerkt.
Folgende Beispiele des „Notenschutz“ sind möglich:
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Befreiung von der Benotung bei bestimmten Formen der Leistungsbewertung und Erteilen einer verbalen, die Anstrengung und den Leistungsfortschritt widerspiegelnden Einschätzung
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Kompensation bestimmter Formen der Leistungsbewertung durch andere Formen der Bewertung
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Stärkere Gewichtung mündlicher Leistungen
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Leistungsbewertung in den betroffenen Bereichen befristet modifizieren, z. B. inhaltlich reduzieren oder aussetzen
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Verzicht auf die Bewertung von Lese-Rechtschreibleistungen in allen betroffenen Fächern (auch Fremdsprachen)
Außerschulische Maßnahmen
Niedergelassene Kinder- und Jugendlichenpsychiaterinnen oder Kinder- und Jugendlichepsychiater und –psychotherapeutinnen oder –psychotherapeuten sowie einige Beratungsstellen bieten diagnostische Untersuchungen zur Überprüfung des Vorliegens einer Lese- und/oder Rechtschreibstörung an, die sich an dem Klassifikationssystem (ICD-10) der Weltgesundheitsorganisation (WHO) orientiert und somit rechtlich anerkannt ist.
Speziell ausgebildete Lerntherapeutinnen oder Lerntherapeuten können in einer Einzelförderung intensiv auf die Förderung der Lese-Rechtschreib-Kompetenzen eingehen. Die Kosten müssen die Eltern jedoch selber tragen.
Eine Kostenübernahme durch das Jugendamt kann gewährt werden, wenn durch die Lernschwierigkeiten die seelische Gesundheit bedroht und die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist (Eingliederungshilfe nach §35a SGB VIII). Die Handhabung dieses Rechtsanspruches ist äußerst unterschiedlich (siehe Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII). Unter anderem muss eine Lese-Rechtschreibstörung nach ICD-10 diagnostiziert worden sein. Beim örtlichen Jugendamt können die lokalen Umsetzungsschritte für das Geltenmachen dieses Rechtsanspruchs erfragt werden. Wenn die Eltern Sozialhilfen empfangen, ist es außerdem möglich, die Kostenübernahme über das Bildungs- und Teilhabepaket des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zu beantragen.
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Elternarbeit und häusliches Lernen
Regelmäßige Elterngespräche über die Lernentwicklung und Lernschwierigkeiten, über die im Unterricht angewendeten didaktischen Methoden und über Möglichkeiten des häuslichen Übens.