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Woran erkenne ich eine Lese-Rechtschreibstörung?

Erste Anzeichen einer Lese-Rechtschreibstörung im Vorschulalter

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Die Diagnose einer Lese- und/oder Rechtschreibstörung (LRS) ist im Vorschulalter noch nicht möglich. Es gibt jedoch einige erste Anzeichen dafür, dass ein Kind möglicherweise Probleme beim Erlernen des Lesens oder Schreibens haben wird.

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Typische Schwierigkeiten im Vorschulalter

Wörter

  • Erkennen, ob zwei gehörte, ähnlich klingende Wörter gleich oder unterschiedlich sind (z. B. Garten und Karten)

  • Erkennen, ob zwei gehörte Wörter die gleiche Silbenzahl haben

  • Reimwörter erkennen oder ein Reimwort finden

  • Wörter in Silben gliedern (z. B. Tomate = To-ma-te)

Laute

  • Nennen von Wörtern, die mit dem gleichen Laut beginnen (z. B. Apfel, Anker, Adler)

  • Verbinden von Lauten zu einem Wort ("Was für ein Wort ist M-AU-S?")

  • Wörter und Fantasiewörter nachsprechen

  • Ein Wort in seine einzelnen Laute zerlegen

  • Bestimmen der Position eines Lautes im Wort (Anfang, Mitte oder Ende des Wortes)

  • Erkennen und Weglassen von Lauten (z. B. Baum ohne B = aum)

Erste Buchstabenkenntnis:

  • Erkennen von Buchstaben

  • Einem gehörten Laut den entsprechenden Buchstaben zuordnen und umgekehrt (einem Buchstaben den richtigen Laut zuordnen)

Typische Anzeichen im Grundschulalter

 

Alle Kinder machen anfangs Fehler beim Erlernen des Lesens und Schreibens. Für eine Lese- und/oder Rechtschreibstörung (LRS) ist es daher entscheidend, wie oft Fehler auftauchen und wie lange Fehler gemacht werden. Eine LRS liegt vor, wenn:

 

  • Die Fehleranzahl im Vergleich mit Kindern der gleichen Schulstufe über einen langen Zeitraum deutlich erhöht ist

  • Und dafür keine offensichtliche Erklärung vorliegt (wie z. B. eine unzureichende Beschulung oder geringe Deutschkenntnisse).

 

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Im Jugend- und Erwachsenenalter ist das Hauptmerkmal die niedrige Lesegeschwindigkeit. Beim Textlesen werden manchmal einzelne Wörter durch in der Bedeutung ähnliche Wörter ersetzt. Bei sehr stark reduzierter Lesegeschwindigkeit kann auch das Leseverstehen beeinträchtigt sein.

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  • Kinder mit einer LRS verfügen über eine normale allgemeine Lernfähigkeit (Intelligenz). Allerdings sind bei betroffenen Kindern meist gewisse Vorläuferfertigkeiten unzureichend entwickelt, weshalb sie Schwierigkeiten beim Erlernen des Lesens und Schreibens haben.

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Typische Anzeichen beim Lesen

 

1. Es ist für das Kind schwierig,
 

  • Laute zu einem ganzen Wort zusammenzuschleifen (z. B. [b]-[ɪ]-[r]-[n]-[É™] = [ˈbɪrnÉ™ ] / „birne“)

  • Vorlesen zu starten

  • einen Text flüssig vorzulesen (sogenanntes stockendes Lesen)

  • beim Vorlesen Wörter richtig zu betonen

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2. Das Kind versucht, Wörter beim Lesen zu erraten (z. B. die ersten Laute eines Wortes werden erkannt und das Wort dann erraten)

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3. Das Kind ersetzt ganze Wörter oder Teile des Wortes, fügt etwas hinzu oder lässt etwas einfach aus

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4. Das Kind ersetzt die Bedeutung eines Wortes durch die Bedeutung eines anderen Wortes, das ähnlich klingt (z.B. Das Kind denkt, dass „Ampel“ eine Art von Obst ist, genau wie „Apfel“.)

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5. Das Kind liest sehr langsam, zögert lange oder verliert Zeile beim Lesen.
 

  • Wenn ein Kind sehr langsam liest oder Probleme in der gesprochenen Sprache hat (z. B. Sprachentwicklungsstörung), kann das Leseverstehen betroffen sein. Das führt dazu, dass das Kind den Text nicht ausreichend wiedergeben kann oder Zusammenhänge zwischen den gelesenen Inhalten nicht erkennt.

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Typische Anzeichen beim Schreiben

 

1. Geschriebene Buchstaben eines Wortes entsprechen nicht den Lauten des Wortes.

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2. Skelettschreibung, d.h. das Kind schreibt nur die markanten Laute eines Wortes. ( z. B. „Rke“ statt Rakete)

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3. Auslassen, Umstellen oder Hinzufügen von Buchstaben beim Schreiben von Wörtern

 

4. Probleme beim Schreiben von Konsonantenhäufungen (z. B. tr in trinken) oder von Doppelkonsonanten (z. B. ff in Stoff)

 

5. Hohe Fehlerzahl beim Schreiben von Wörtern, Sätzen und Texten in Diktaten und beim Abschreiben

 

6. Schwierigkeiten beim Einhalten grammatischer Regeln, wie z. B. Groß- und Kleinschreibung und

Interpunktionsfehler

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Im Jugend- und Erwachsenenalter schreiben Personen mit einer Rechtschreibstörung meist lauttreu, also so wie man spricht. Das Hauptmerkmal sind Schwierigkeiten, orthografisch richtig zu schreiben (z. B. Konsonantendoppelungen oder Vokallängenmarkierungen, wie in Meer oder Mehl) und Schwierigkeiten beim Einhalten grammatischer Regeln.

Wie hilft die Schule?

Erste Anlaufstelle Schule

 

Sprechen Sie bitte zunächst die Lehrkraft an, die den Deutschunterricht in der Klasse Ihres Kindes gibt, wenn Sie vermuten, dass ihr Kind anhaltende Schwierigkeiten beim Lesen und/oder Rechtschreiben hat oder eine Lese- und/oder Rechtschreibstörung (LRS) vorliegen könnte.

 

Aufgrund der Kenntnis des Lernstandes der Klasse ist es der Lehrkraft meist möglich, eine erste fundierte Einschätzung zu geben. Sieht auch die Lehrkraft, dass Ihr Kind typische Symptome einer Lesestörung/Rechtschreibstörung zeigt, so besprechen Sie mit der Schule die nächsten Schritte.

 

Folgende nächste Schritte sind möglich:

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  • Der schulpsychologische Dienst untersucht das Kind und gibt eine Einschätzung, ob anhaltende Schwierigkeiten beim Lesen und/oder Rechtschreiben bestehen und welche Unterstützungsmaßnahmen notwendig sind.

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  • Die Lehrkraft und die Schulleitung entscheiden, ob die Lese- und/oder Rechtschreibprobleme so gravierend sind, dass eine zusätzliche Förderung notwendig ist, ein Nachteilsausgleich und/oder ein Notenschutz gewährt wird. Während eine zusätzliche Förderung stets erfolgen sollte, hängt die Umsetzung und das Gewähren von Nachteilsausgleich und Notenschutz von den Regelungen der einzelnen Bundesländer ab.

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  • Eine amtlich anerkannte Diagnose einer LRS nach den Kriterien der Weltgesundheitsorganisation (WHO) kann zusätzlich eingeholt werden. Sie ist unter Umständen hilfreich, damit das betroffene Kind in der Schule weitere Unterstützung und Förderung erhält.

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Förderung, Nachteilsausgleich und andere Benotung in der Schule

 

Bildung ist Ländersache. Wie Ihr Kind in der Schule unterstützt wird, hängt daher vom jeweiligen Bundesland und der Schule selbst ab. In manchen Bundesländern gibt es gesetzliche Erlasse für den Umgang mit einer LRS. Diese Erlasse regeln, welche Unterstützung Ihrem Kind in welchen Jahrgangsstufen zusteht. Weitere Informationen dazu finden Sie auch auf den Webseiten der Kultusministerien Ihres jeweiligen Bundeslandes. Letztlich entscheiden die Schule und die Schulleitung, was im Einzelfall getan wird. Grundsätzlich ist jede Schule verpflichtet, ihre Schülerinnen und Schüler individuell bestmöglich zu fördern.

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Schulische Unterstützungsmöglichkeiten

 

Die meisten Unterstützungsmöglichkeiten, die Ihr Kind in der Schule erhält, sind auf ein Schuljahr beschränkt und müssen für jedes Schuljahr neu genehmigt werden. Zunächst werden meist unterrichtsdidaktische Methoden angewandt, um das Kind zu fördern. Spezifische schulische Förderangebote gibt es in Abhängigkeit von den personellen Kapazitäten und den jeweiligen Regelungen der Bundesländer. Grundsätzlich lassen sich drei Arten von schulischen Maßnahmen unterscheiden: Individuelle Unterstützung, Nachteilsausgleich und Notenschutz.

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(1) Individuelle Unterstützung:

 

Um eine individuelle Unterstützung zu planen und den Erfolg der durchgeführten Maßnahmen später überprüfen zu können, wird für Ihr Kind ein Förderplan erstellt. Dieser enthält die Maßnahmen, die umgesetzt werden sollen. Zu diesen Fördermöglichkeiten gehört zunächst einmal, dass der Unterricht an den Lernstand des Kindes angepasst wird. Ist dies nicht ausreichend, wird manchmal auch die Teilnahme an einem Förderkurs geplant. Seltener wird dies auch als Einzelförderung durchgeführt. Bei einem Förderkurs werden Vorläuferkompetenzen und basale Kompetenzstufen des Schriftspracherwerbs trainiert, um die Grundlagen zu schaffen und Lernlücken zu schließen. Solche Kurse werden von einer Lehrkraft oder dafür ausgebildeten Fachkraft durchgeführt, die auf den Umgang mit LRS spezialisiert ist. Art, Inhalt und Umfang der Förderung können sich stark von Schule zu Schule unterscheiden. Zusätzlich zur individuellen Unterstützung kann Nachteilsausgleich und Notenschutz gewährt werden.

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Unterstützungsmaßnahmen innerhalb von Prüfungssituationen

Pädagogische Maßnahmen:

  • Aufgabenvorlagen (Texte) werden lesefreundlich gestaltet (z. B. vergrößerte Buchstaben, größerer Zeilenabstand, serifenlose Schrift)

  • Deutlich artikuliertes Vor- und Nachsprechen, langsameres Diktiertempo

  • Fragestellungen schriftlich vorlegen und vorlesen, statt sie zu diktieren oder von der Tafel abschreiben zu lassen

  • Statt einer Tafelabschrift die Tafel abfotografieren oder gedruckten Text zur Verfügung stellen

  • Mehr Bearbeitungszeit oder weniger Aufgaben eines Aufgabentyps

  • Individuelle Pausenregelung

  • Mündliche Zeitorientierungen (regelmäßige Ansage der noch zur Verfügung stehenden Bearbeitungszeit)

Technische Hilfsmittel:

Bei einer Lesestörung:

  • Verwenden eines Leselineals

  • Audio-visuelle Hilfsprogramme (Computer liest digitale Texte vor)

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Bei einer Rechtschreibstörung:

  • Verwenden eines Wörterbuchs

  • Nutzen eines Computers zum Schreiben oder eines Diktiergerätes zum Einsprechen​

(2) Nachteilsausgleich:

 

Maßnahmen des Nachteilsausgleichs beziehen sich auf die Bewertung der Schriftsprachleistungen, also auf Prüfungssituationen, wie das Schreiben von Tests, Arbeiten, und anderweitigen Lernproben, die bewertet werden. Der Nachteilsausgleich ist dazu gedacht, während der Prüfungssituation den Nachteil, den ein Kind durch die LRS hat, so gut es geht auszugleichen. Dabei wird nicht von den Bewertungsmaßstäben abgewichen. Das bedeutet, dass die Leistungen genauso beurteilt werden, wie bei allen anderen Kindern. Nur die Testsituation wird anders gestaltet. Ein Nachteilsausgleich darf nicht im Zeugnis vermerkt werden. Meist wird ein Nachteilsausgleich in Deutsch auch für Fremdsprachen gewährt.

 

Folgende Maßnahmen sind innerhalb von Prüfungssituationen möglich:
 

  • Veränderte Leistungserbringung
     

    • Prüfungen in gesonderten Räumen in ruhiger Umgebung, z. B. in Einzel- oder Kleingruppensituationen

    • Lesestörung: schriftliche Aufgabenstellungen werden vorgelesen (in allen Fächern möglich)

    • Rechtschreibstörung: schriftliche Leistungsfeststellungen durch mündliche oder praktische Aufgabenstellungen ersetzen oder ergänzen (wenn die Rechtschreibung nicht selbst Gegenstand der Bewertung ist)

    • Rechtschreibstörung: schriftliche Leistungserhebung ohne erheblichen Schreibaufwand gestalten, z. B. durch vorgefertigte Arbeitsblätter oder Multiple-Choice-Fragen

    • Mehr Bearbeitungszeit

    • Nutzen der vielfältigen Bewertungsmöglichkeiten (Referat, Plakaterstellung, Mappe usw.)

    • Unlesbare Aufzeichnungen erläutern lassen, damit der Inhalt bewertet werden kann

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(3) Notenschutz:

 

Der Notenschutz bezieht sich auf die Bewertung der Schriftsprachleistungen. Der Unterschied zum Nachteilsausgleich besteht darin, dass beim Notenschutz von den Bewertungsmaßstäben abgewichen wird: Das bedeutet, dass die Leistungen eines Kindes anders oder sogar gar nicht bewerten werden. Der Notenschutz wird im Zeugnis vermerkt.

 

Ihrem Kind ist es mit einer anderen Benotung leichter möglich, trotz der LRS in der Schule erfolgreich voranzuschreiten. Zeigt die Förderung Wirkung und die Leistungen verbessern sich deutlich, so ist eine geänderte Benotung nicht mehr nötig.

 

Die Art der Benotung darf meistens nur geändert werden, wenn Maßnahmen der individuellen Unterstützung und des Nachteilsausgleichs nicht ausreichen und die Schulleitung/ Klassenleitung dies befürwortet. Die Entscheidung über die Gewährung von Notenschutz ist in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich geregelt. Teilweise ist ein Nachweis der Diagnose einer umschriebenen Lese- und/oder Rechtschreibstörung erforderlich.

 

Folgende Maßnahmen sind bei der Bewertung von Leistungen möglich:
 

  • Die reguläre Note wird durch eine beschreibende Bewertung in Form eines Textes der Lehrkraft ersetzt oder ergänzt.

  • Die Benotung beruht auf mündlichen und nicht schriftlichen Leistungen.

  • Bei der Benotung werden mündliche und schriftliche Leistungen individuell gewichtet.

  • Die Benotung einer bestimmten Leistung (z. B. der Rechtschreibung) wird für einen bestimmten Zeitraum komplett ausgesetzt.

 

Zusätzliche psychische Belastungen (Komorbiditäten)

 

Kinder mit LRS erleben häufiger Misserfolge in der Schule als andere Kinder. Insbesondere vor Tests und Prüfungen kann es vorkommen, dass sie über Bauchschmerzen, Kopfschmerzen oder Übelkeit klagen. Traurigkeit oder auch aggressives und gereiztes Verhalten können ebenso vermehrt auftreten. Betroffene Kinder verlieren oft die Lust an der Schule, aufgrund der vielen schlechten Erfahrungen, die sie dort machen. Sie möchten dann nicht mehr lernen und versuchen, Leistungssituationen komplett aus dem Weg zu gehen. Langfristig können Kinder auch eine Angststörung in Zusammenhang mit der Schule entwickeln.

 

Etwa jedes vierte bis fünfte Kind mit einer LRS hat zusätzlich besondere Lernschwierigkeiten beim Rechnen. Bisweilen zeigen sich auch Aufmerksamkeitsdefizite bzw. Hyperaktivitätsprobleme. Bei einer professionellen Diagnostik der LRS sollte daher standardmäßig überprüft werden, ob zusätzlich andere psychische Störungen, wie eine Rechenstörung oder eine Aufmerksamkeitsdefizit-/Hyperaktivitätsstörung (ADHS) vorliegen.

 

Umgang mit Fremdsprachen

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Eine LRS kann sich auch auf den Fremdsprachunterricht auswirken. Deshalb sollte geklärt werden, ob sich die LRS auch in den Fremdsprachen zeigt. Grundsätzlich können die schulischen Hilfsmaßnahmen auch im Fremdsprachunterricht angewendet werden.

 

Auch zuhause sollte das Vorgehen beim Üben von Fremdsprachen mit der zuständigen Lehrkraft abgestimmt werden. Folgende Tipps können für das häusliche Lernen hilfreich sein:

 

  • Beim Vokabellernen sollte jedes Wort mit nur einer Übersetzung gelernt werden.

  • Die Markierung des Wortes in Silben unterstützt beim Lesen besonders schwieriger Stellen.

  • Anzahl der täglich zu lernenden Vokabeln sollte begrenzt werden und zu bewältigen sein.

  • Wort-Karteikarten nutzen, nicht nur für das Vokabellernen, sondern z. B. auch um Sätze legen zu lassen, Zuordnungen/Paare zu bilden, Memory zu spielen.

  • Zur Verbesserung der Aussprache: Übungen mit Lernsoftware einbauen, Vokabel-Apps und Sprach-CDs nutzen und Filme in Originalsprache anschauen.

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Eine häufige Frage ist, welche Fremdsprache überhaupt gewählt werden sollte, wenn Lese-Rechtschreibschwierigkeiten bestehen. Hier kann keine allgemeingültige Empfehlung ausgesprochen werden, denn Sprachen unterscheiden sich hinsichtlich verschiedener Merkmale stark voneinander. Die Beurteilung der Schwierigkeit einer Fremdsprache hängt also davon ab, welches Merkmal betrachtet wird. Dabei geht es nicht nur um die Grammatik oder den Umfang des Wortschatzes. Sprachen unterscheiden sich beispielsweise auch darin, wie sehr die Schreibung von Wörtern mit der tatsächlichen Aussprache übereinstimmen. Das ist die sogenannte Lauttreue einer Sprache. Unterschiedlich ist auch, wie komplex die Wörter und auch einzelne Silben in einer Sprache aufgebaut werden. So sind Konsonantenfolgen wie „czym (Polnisch „was“)“ schwerer zu lesen und zu schreiben als Konsonanten-Vokal-Folgen wie „dos“ (Spanisch „zwei“).

 

Was die Lauttreue betrifft sind Englisch und Französisch wenig lautgetreue Sprachen, während Latein und Italienisch eher lautgetreue Sprachen sind. Bei vielen englischen Wörtern, wie z. B. dem Wort „know“ (= wissen), kann beispielsweise weder von der Aussprache auf die Schreibung noch umgekehrt geschlossen werden. Dafür ist die Grammatik im Englischen einfacher als bei vielen anderen Sprachen.

 

In einer lautgetreuen Sprache wie Latein werden die meisten Wörter so geschrieben wie gesprochen. Das Lesen und Rechtschreiben von Wörtern in lautgetreuen Sprachen ist für Kinder mit einer LRS meistens leichter zu bewältigen, da sie sich weniger Rechtschreibregeln und Ausnahmen merken müssen. Dafür erfordert Latein ein gutes Vokabelwissen, um beim Übersetzen von Texten die richtige Wortbedeutung zu erkennen. Herausfordernd an Latein kann auch sein, dass die Grammatik eher komplex aufgebaut ist und Konstruktionen enthält, die im Deutschen nicht vorkommen (z. B. ablativus absolutus).

 

Zusammenfassend, lässt sich sagen, dass verschieden Faktoren die Komplexität von Fremdsprachen beeinflussen. Welche Fremdsprache für ein Kind mit LRS am besten geeignet ist, muss daher individuell beurteilt werden.

Unzureichende Förderung in der Schule

Was mache ich, wenn die Förderung in der Schule nicht ausreicht?

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Wenn die individuelle Förderung in der Schule keine Besserung bei Ihrem Kind zeigt, ist zu klären, ob zusätzlich eine außerschulische Lerntherapie erforderlich ist. Spätestens dann sollte eine ausführliche Diagnostik nach den Kriterien der Weltgesundheitsorganisation (WHO) durchgeführt werden. Geprüft wird dabei, ob LRS gemäß der „Internationalen statistischen Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme“, kurz „ICD-10“ vorliegt. Nur mit einer solchen Diagnose kann versucht werden, eine Übernahme der außerschulischen Therapiekosten beim Jugendamt zu beantragen. In einigen Fällen ist eine solche Diagnose auch für die Schule erforderlich, damit das Kind beispielsweise einen Nachteilsausgleich erhält.

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Diagnostik nach ICD-10

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Die ICD-10 ist ein Klassifikationssystem, in dem alle körperlichen Krankheiten und psychischen Störungen und ihre Symptome mit diagnostischen Kriterien beschrieben werden. Hier drin befindet sich im Kapitel für psychische Erkrankungen auch die Kategorie „Entwicklungsstörungen schulischer Fertigkeiten“, in der neben der LRS auch die Rechenstörung und die Kombination aus beiden Lernstörungen aufgeführt werden.

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  • In Deutschland wird die ICD-10 nicht nur im Gesundheitssystem verwendet, um Diagnosen zu vergeben. Auch in anderen Bereichen unseres Sozialsystems wird auf die ICD-10 zurückgegriffen, wenn es um den Nachweis von Krankheiten geht. Deshalb kann die ICD-10 auch bei der Feststellung einer LRS eine entscheidende Rolle spielen, zumindest wenn Förder- und Therapiemaßnahmen an eine solche rechtlich anerkannte Diagnose gebunden sind.

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Zuständigkeiten: Wer führt die Diagnostik nach ICD-10 durch?

 

Psychologisch-psychiatrische Fachkräfte stellen die Diagnose einer LRS. Zur Terminvereinbarung können Sie sich an die folgenden Stellen wenden:

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  • Praxis für Kinder- und Jugendpsychotherapie

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Ablauf der Diagnostik

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Die Untersuchung gliedert sich grob in drei Teile:

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1) Gespräch mit Eltern und Kind

 

Ziel des Gesprächs ist es, die bisherige Entwicklung Ihres Kindes zu erfassen und die aktuelle Situation in der Schule, zu Hause und innerhalb der Familie kennenzulernen. Dabei werden die individuellen Belastungen des Kindes und der Eltern erfasst und die konkreten Probleme im Lesen und Rechtschreiben genauer erfragt. Liegen psychische Belastungen ausgelöst durch die Lernprobleme ihres Kindes bei Ihnen und bei Ihrem Kind vor, sollten diese unbedingt berichtet werden.

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2) Medizinische Untersuchung

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Anhand einer körperlichen Untersuchung wird überprüft, ob Ihr Kind ausreichend gut sieht und hört. Auch wird untersucht, ob nicht andere Erkrankungen vorliegen, die womöglich für die Probleme im Lesen und Schreiben verantwortlich sein können.

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3) Testpsychologische Untersuchung

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Die testpsychologische Untersuchung wird meistens von Psychologinnen und Psychologen durchgeführt. Ihr Kind bearbeitet dabei standardmäßig einen Intelligenztest und einen Lese- bzw. Rechtschreibtest. Anhand des Intelligenztests wird überprüft, ob eine Intelligenzbeeinträchtigung (Intelligenztest) als Ursache für die Probleme im Lesen und Schreiben in Frage kommt.

Mit dem Lese- bzw. Rechtschreibtest wird ermittelt, wie groß die Probleme im Lesen und/oder Schreiben im Vergleich zu gleichaltrigen Kindern sind.

Da Rechenprobleme gehäuft zusätzlich auftreten, ist es sinnvoll, auch die Rechenfertigkeiten zu überprüfen, insbesondere wenn es aus dem Gespräch mit den Eltern und dem Kind Anzeichen für Rechenprobleme gibt.

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  • Liegen psychische Belastungen vor, wird die Ausprägung der Belastungen oft mit Fragebögen erfasst, die die Eltern (oder ältere Kinder auch selbst) ausfüllen. Psychische Belastungen, wie z. B. Ängste, traurige und gedrückte Stimmung, körperliche Unruhe und Hyperaktivität werden im Rahmen der Untersuchung genauer betrachtet. Liegt eine psychische Belastung oder Erkrankung vor, sollte diese unbedingt im Behandlungsplan berücksichtigt werden.

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Die Untersuchungen finden meist an mehreren Terminen statt, liegen Voruntersuchungen vor, insbesondere Dokumente aus der Schule über die Lernentwicklung, sollten diese unbedingt zur Untersuchung mitgebracht werden. Alle Ergebnisse werten die Fachkräfte aus und bewerten mit Ihnen gemeinsam die Befunde. Darauf aufbauend werden die Empfehlungen für die Förderung und Behandlung entwickelt.

 

Kostenübernahme der Untersuchung

 

Die Kosten der ärztlichen Untersuchung werden von der Krankenkasse übernommen. Bei der LRS handelt es sich um eine ICD-10 Diagnose, deren Feststellung von gesetzlichen und privaten Krankenkassen übernommen wird. Im Gegensatz dazu wird die Förderung im Bereich LRS nicht von den Krankenkassen übernommen, wohl aber die Kosten für die Behandlung der begleitenden psychischen Erkrankungen, wie   z. B. einer Angststörung oder Depression (Komorbiditäten).

 

Oftmals finden Untersuchungen zur LRS im Rahmen einer Überprüfung nach Paragraph 35a des Sozialgesetzbuch VIII (Paragraph 35a SGB VIII) statt. Dabei wird geklärt, ob die Belastungen durch die LRS so groß sind, dass bei Ihrem Kind die „gesellschaftliche Teilhabe“ beeinträchtigt oder gefährdet ist. In dem Fall greift die Eingliederungshilfe und die Kosten für Maßnahmen, zu denen oft die Lerntherapie gehört, werden von der Jugendhilfe nach einem Antragsverfahren übernommen.

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Welche Förderung ist bei LRS effektiv?

 

Bei einer LRS reicht allein die Förderung in der Schule nicht aus, um die Schwierigkeiten Ihres Kindes im Lesen und Schreiben zu beheben. Es sollte eine Lerntherapie in Anspruch genommen werden.

 

Lerntherapie“ ist allerdings ein ungeschützter Begriff, sodass im Einzelfall geprüft werden sollte, ob die Förderung auch nach den empfohlenen Methoden der Leitlinie zur Diagnostik und Behandlung bei der Lese- und/oder Rechtschreibstörung (S3-Leitlinie) erfolgt. Dies ist für Eltern häufig nicht ganz einfach zu prüfen. Ein Hinweis dafür ist die Qualifizierung der Person, die die Förderung anbietet: Liegen Zertifikate von anerkannten Verbänden wie dem BVL oder dem FiL vor, ist dies bereits ein Qualitätsmerkmal.

 

Kennzeichen von empfohlener Förderung ist, dass sie systematisch aufgebaut ist und sich theoretisch an dem sogenannten Schriftspracherwerbsmodell (Entwicklungsmodell Lesen und Schreiben) orientiert. Dies bedeutet, dass auf der Basis der individuellen Diagnostik Schritt für Schritt die einzelnen Entwicklungsstufen des Lesens und Rechtschreibens erarbeitet werden. Hierzu gehören Übungen, die die Lautunterscheidung fördern, die das Lesen durch Silbengliederung unterstützen und die die Verbindung von Buchstaben und Lauten systematisch fördern. Natürlich gehört auch das Lesen und Schreiben von ganzen Wörtern bzw. Sätzen dazu. Wichtig ist, dass das Wortmaterial zum Üben dem Leistungsstand des Kindes entspricht, das Training systematisch aufgebaut ist und nach wissenschaftlich geprüften Prinzipien erfolgt.

 

Nicht effektiv bei einer LRS sind Förderungen, bei denen nicht das Lesen und Rechtschreiben oder notwendige Vorläuferfertigkeiten geübt werden, sondern stattdessen versucht wird, ganz allgemeine kognitive Funktionen zu trainieren. Dazu zählen beispielsweise Programme, in denen hauptsächlich die visuelle oder auditive Wahrnehmung oder das Arbeitsgedächtnis trainiert werden.

 

Es gibt keine Medikamente oder homöopathische Behandlungen, die bewirken, dass Ihr Kind das Lesen und Schreiben lernt. Auch hilft Nachhilfe zwar bei Wissenslücken und Übungsmangel in Deutsch, nicht aber bei einer LRS.

 

Sie können mit einer nicht-effektiven Förderung einen unerwünschten Effekt auslösen. Wenn Ihr Kind mit den falschen Programmen übt oder mit Lerntherapeutinnen oder Lerntherapeuten arbeitet, die wenig über LRS wissen (häufig bei üblichen Nachhilfeangeboten), bleiben die Erfolgserlebnisse Ihres Kindes in der Schule aus. Es verliert nach und nach die Lust auf weitere Förderung.

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Die richtige Lerntherapeutin oder der richtige Lerntherapeut 

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Kindern mit LRS hilft nur eine Lerntherapie, die von einer qualifizierten Lerntherapeutin oder einem qualifizierten Lerntherapeuten durchgeführt wird. Der Begriff „Lerntherapeutin oder Lerntherapeut“ ist jedoch nicht geschützt. Das heißt, Lerntherapeutinnen und Lerntherapeuten haben keine einheitliche Ausbildung und unterscheiden sich daher in ihrem Wissen und in ihrer Qualifikation. Geeignete Lerntherapeutinnen und Lerntherapeuten erfüllen zwei Bedingungen:

Erforderliche Qualifikationen

Vorqualifikation:

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Lerntherapeutinnen und Lerntherapeuten sollten eine gute fachliche Vorqualifikation für den Bereich Lernentwicklung und Lernstörungen bei Kindern und Jugendlichen haben (z. B. Studium Psychologie, Lehramt, Pädagogik, Sprachtherapie).

Zertifizierte Weiterqualifikation:

Lerntherapeutinnen und Lerntherapeuten sollten nachweisen, dass sie im Umgang mit Kindern mit LRS geschult sind. Der Bundesverband Legasthenie & Dyskalkulie e. V. (BVL) und der Fachverband für integrative Lerntherapie e. V. (FiL) bieten beispielsweise Weiterbildungsgänge an. Ebenso gibt es Studiengänge zur Lerntherapie an Hochschulen. 

Sie finden geeignete Lerntherapeutinnen und Lerntherapeuten auf den Websites des BVL und des FiL. Beide Verbände haben Standards für die Weiterbildung entwickelt.

 

Lerntherapeutinnen und Lerntherapeuten arbeiten entweder in eigener Praxis oder sie gehören einer Arbeitsgruppe bzw. einem Institut an, die es an verschiedenen Orten in Deutschland gibt. Eventuell haben diese Institute eigene Ausbildungsstandards für Lerntherapeutinnen und Lerntherapeuten.

 

Jugendämter haben oft einen Katalog, welche Kriterien eine Lerntherapeutin und ein Lerntherapeut erfüllen muss, damit sie die Therapiekosten übernehmen. Sie sollten daher die Therapeutinnen- oder Therapeutenwahl vorab mit dem Jugendamt klären, wenn die Therapie im Rahmen der Eingliederungshilfe (Paragraph 35a SGB VIII) stattfindet.

Dauer und Kostenübernahme einer Lerntherapie

Wie lange dauert eine Lerntherapie und wer übernimmt die Kosten?

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Dauer und Verlauf einer Lerntherapie

 

Eine Lerntherapie dauert häufig ein bis zwei Jahre, manchmal auch länger. Sie umfasst ein, seltener auch zwei Therapieeinheiten pro Woche, wobei eine intensivere Förderung meist hilfreicher ist. Im Laufe der Therapie gibt es oftmals Hochs und Tiefs in der Leistungsentwicklung des Kindes. So zeigen sich bisweilen schnelle Lernfortschritte, die dann abgelöst werden von Phasen mit geringerem Fortschritt.

Parallel zur Lerntherapie findet noch der reguläre Deutschunterricht statt, in dem Ihr Kind mit schwierigen Inhalten konfrontiert wird. Frust und Unlust sind daher nicht unüblich. Lerntherapeutinnen und Lerntherapeuten arbeiten mit Ihrem Kind oft auch schulische Geschehnisse auf. Für einen guten Verlauf einer Lerntherapie kommt es auch sehr auf die gute Beziehung zwischen Ihrem Kind und der Therapeutin oder dem Therapeuten an.

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Kosten und finanzielle Unterstützung

 

Die Kosten für eine Lerntherapieeinheit sind sehr unterschiedlich. Soweit bekannt liegen sie zwischen ca. 30 und 80 Euro. Die Kosten der Lerntherapie werden nicht von der Krankenkasse übernommen.

 

Es gibt zwei Möglichkeiten, damit Sie die Therapie nicht selbst zahlen müssen, die jedoch nur in manchen Fällen greifen:

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1) Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII

 

Sie stellen beim Jugendamt einen Antrag auf Eingliederungshilfe gemäß § 35a SGB VIII. Sie müssen dann nachweisen, dass Ihr Kind wegen der Lese- und/oder Rechtschreibstörung (LRS) zusätzliche psychosoziale Belastungen (z. B. ausgeprägte emotionale Probleme infolge der Lernstörung) hat und deswegen im schulischen und persönlichen Alltag sehr eingeschränkt ist (z. B. Schulangst führt zu eingeschränktem Schulbesuch).

 

Jugendamt

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Das Jugendamt prüft auf der Basis der vorliegenden Befunde, ob folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

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  • Die seelische Gesundheit Ihres Kindes (z. B. emotionales Befinden) weicht seit mehr als sechs Monaten vom alterstypischen Zustand ab.

  • Die Teilhabe Ihres Kindes an der Gesellschaft ist dadurch bereits beeinträchtigt oder wird in Zukunft beeinträchtigt sein.

 

Antrag stellen

 

  • Sie setzen sich mit dem zuständigen Jugendamt in Verbindung und besorgen sich die notwendigen Formulare. Jedes Jugendamt hat hier ein eigenes Vorgehen. Eventuell ist bereits ein erstes Beratungsgespräch beim Jugendamt notwendig.

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  • Es wird ein ärztliches Gutachten nach § 35 a SGB VIII erstellt. Das Gutachten wird von kinder- und jugendpsychiatrischen oder -psychologischen Fachkräften erstellt (siehe Lernstörungen nach ICD-10). In dem Gutachten wird festgestellt, dass die seelische Gesundheit und die Teilhabe Ihres Kindes an der Gesellschaft wegen der LRS beeinträchtigt ist.

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  • Manche Jugendämter erfordern zusätzlich den Nachweis der Schule, dass die schulische Förderung nicht ausreicht, um die Lese- und/oder Rechtschreibschwierigkeiten des Kindes zu verbessern.

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  • Der Antrag, das ärztliche Gutachten und gegebenenfalls die Bestätigung der Schule werden beim Jugendamt eingereicht. Eventuell ist hierfür ein Termin notwendig. Das Jugendamt prüft nun, ob die Voraussetzungen für Eingliederungshilfe erfüllt sind.

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  • Sind die Voraussetzungen erfüllt, können die Kosten einer Lerntherapie übernommen werden. Sie erfahren vom Jugendamt, wie viele Lerntherapiestunden bewilligt werden. Der Umfang an Stunden, die bewilligt werden, ist nicht einheitlich geregelt. Üblich sind in einem ersten Bewilligungsschritt 20 bis 40 Stunden, welche in einem zweiten Bewilligungsschritt erneut gewährt werden können. Auch werden Sie informiert, bei welchen Lerntherapeutinnen und Lerntherapeuten oder Instituten sie die Lerntherapie durchführen dürfen.

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Wurde bereits eine Lerntherapie durchgeführt, erfolgt erst eine Prüfung, ob eine weitere Lerntherapie notwendig ist.

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Prüfung nach der Lerntherapie

Kurz vor Abschluss der vom Jugendamt bewilligtem Therapiestundenanzahl informiert die Lerntherapeutin oder der Lerntherapeut das Jugendamt über die durchgeführte Therapie und darüber, welche Verbesserungen erzielt wurden. Auch gibt die Lerntherapeutin oder der Lerntherapeut eine Einschätzung, ob eine weitere Förderung notwendig ist.

Hat sich die Gesamtsituation Ihres Kindes nicht gebessert, so können vom Jugendamt auch psychotherapeutische Behandlungen empfohlen werden (z. B. Behandlung einer Angststörung, falls Ihr Kind spezifische Ängste vor dem Lesen und/oder Rechtschreiben zeigt). Dem zugrunde liegt die Annahme, dass eine Lerntherapie allein nicht die beeinträchtigte seelische Gesundheit und gesellschaftliche Teilhabe Ihres Kindes verbessern kann, weswegen andere Maßnahmen empfohlen werden.

Bei einem Termin im Jugendamt bewerten die Jugendamtsmitarbeitenden, ob sich der Gesamteindruck Ihres Kindes gebessert hat. Jedes Jugendamt hat hier eigene Vorgehensweisen. Manche Jugendämter sprechen nur mit Ihnen und Ihrem Kind. In anderen Jugendämtern ist auch nochmal ein ärztliches Gutachten notwendig (siehe Lernstörungen nach ICD-10).

Jugendamtmitarbeiter spricht mit Mutter und ihrem Kind
Psychotherapeutin telefoniert
Schreibwaren
Wanduhr

2) Bildungs- und Teilhabepaket

 

Sie beantragen für Ihr Kind eine Lernförderung gemäß dem Bildungs- und Teilhabepaket. Sie weisen damit nach, dass der Lernfortschritt Ihres Kindes gefährdet ist, die Schule keine ausreichenden Fördermöglichkeiten hat und Sie selbst nicht genug Geld für eine zusätzliche Förderung verdienen.

 

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:

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  • Ihr Kind ist unter 25 Jahre alt und besucht eine allgemein- oder berufsbildende Schule. Es darf noch kein eigenes Einkommen (z.B. im Rahmen der Berufsausbildung) haben.

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  • Sie beziehen mindestens eine der folgenden Leistungen: Sozialhilfe, Arbeitslosengeld II (Hartz IV), Sozialgeld, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Wohngeld oder Kinderzuschlag.

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Antrag stellen

 

  • Sie besorgen sich das Antragsformular von dem Amt, von dem Sie Leistungen beziehen. Beziehen Sie Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld ist das Jobcenter zuständig. Beziehen Sie Sozialhilfe, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Wohngeld oder Kinderzuschlag ist das Sozialamt zuständig.

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  • Gemeinsam mit der Schule wird der Antrag ausgefüllt. Die Schule muss zwei Dinge dabei bestätigen:

  1. Ihr Kind wird aufgrund der Lese- und/oder Rechtschreibstörung die wesentlichen Lernziele nicht erreichen. Eventuell ist auch die Versetzung in die nächste Klassenstufe nicht möglich.

  2. Weder die schulischen Förderangebote noch die kostenfreien Förderangebote außerhalb der Schule reichen aus, damit Ihr Kind die Lernziele erfüllt. Es hilft folglich nur eine Lerntherapie.

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  • Sie recherchieren bereits eine geeignete Förderung. Sie suchen nach einer Praxis für Lerntherapie und ermitteln, was eine Fördereinheit dort kostet.

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  • Der Antrag, die Bestätigung der Schule sowie sämtliche Informationen zur geplanten Lerntherapie werden eingereicht.

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  • Wird der Antrag bewilligt, erhalten Sie einen Bildungsgutschein. Den Gutschein können Sie direkt der  Lerntherapeutin oder dem Lerntherapeuten geben, wenn die Förderung beginnt. Die Lerntherapeutin oder der Lerntherapeut rechnet dann seine Stunden selbst mit dem Amt ab.
    Wird der Antrag nicht bewilligt, so lohnt es sich, Widerspruch einzulegen. Ämter bewilligen die Förderung oft nur, wenn die Versetzung in die nächste Klassenstufe bedroht ist. Mittlerweile wurde jedoch in einem Urteil festgestellt, dass es nicht ausschließlich um die Versetzung geht, sondern auch darum, dass Kinder ganz allgemein ausreichend gut lesen und rechtschreiben können.

 

Umgang mit Begleiterscheinungen (Komorbiditäten)

 

Komorbiditäten und zusätzliche Belastungen stellen eine enorme Herausforderung für Ihr Kind und Sie dar.

 

Liegt zusätzlich eine Rechenstörung vor:

 

Lese- und/oder Rechtschreibstörung und Rechenstörung werden von Schulbehörden bisher noch nicht als gleichwertig eingestuft. Für eine Rechenstörung gibt es bislang erfahrungsgemäß weniger Förderangebote, auch erhalten Kinder in der Schule weniger Unterstützung. Nichtsdestotrotz sollten Sie bei einer Rechenstörung Unterstützung in der Schule und bei Vorliegen einer gesellschaftlichen Teilhabebeeinträchtigung (Paragraph 35a SGB VIII) auch beim Jugendamt beantragen. Die Schritte sind die gleichen wie bei einer LRS.

 

Falls eine Finanzierung durch das Jugendamt vorliegt, wird die Anzahl an Lerntherapiestunden nicht automatisch erhöht, wenn zusätzlich eine Rechenstörung vorliegt. Es wird meist pauschal eine Anzahl an Therapiestunden genehmigt, die dann zwischen der LRS und Rechenstörung aufzuteilen ist.

 

Liegen zusätzlich eine Aufmerksamkeitsdefizit-/Hyperaktivitätsstörung (ADHS) oder andere Störungen vor (z.B. Angststörung):

 

Für die therapeutische Behandlung psychischer Störungen übernimmt die Krankenkasse die Behandlungskosten. Abzuklären ist in diesem Zusammenhang, ob weitere Störungen aufgrund der LRS entstanden sind oder davon unabhängig sind. Eine ADHS ist beispielsweise eher unabhängig von der LRS. Anders verhält es sich, wenn Ihr Kind mit einer LRS starke Angstsymptome in Bezug auf Deutschinhalte und den Deutschunterricht entwickelt, was sich zu einer allgemeinen Schul- und Prüfungsangst weiterentwickeln kann.

 

Förderschwerpunkte setzen:

 

Hat ein Kind mehrere Probleme, so ist es sinnvoll, wenn Lehrkräfte in Absprache mit der Lerntherapeutin oder dem Lerntherapeuten klare Förderschwerpunkte setzen. Entscheidend ist dabei immer, was das Kind am meisten braucht, und wo eventuell schulische Unterstützung ausreicht.

 

  • Das wichtigste Ziel einer Förderung ist daher: Ihr Kind soll einerseits nicht zurückbleiben, aber andererseits nicht die Freude an der Schule verlieren. Sie sollen daher nicht versuchen, alles gleichzeitig zu verbessern, nur damit gute Noten erzielt werden. Ihr Kind hat nur begrenzte Ressourcen und verweigert möglicherweise bei zu viel Förderung jede weitere Therapie.

 

Hat Ihr Kind neben einer LRS auch noch eine Rechenstörung, so sollte im besten Falle beides in gleichem Umfang in einer Lerntherapie gefördert werden. Am besten findet eine solche Lerntherapie auch bei der gleichen Therapeutin oder dem gleichen Therapeuten statt. Da eine gute Lesekompetenz auch für das Rechnen wichtig ist, profitiert Ihr Kind von einer kombinierten Lerntherapie. Vermeiden Sie daher im besten Falle auch Kombinationen wie „Lerntherapie für die LRS“ und „Nachhilfe für die Rechenstörung“.

 

Liegen bei Ihrem Kind neben der LRS noch emotionale Belastungen oder eine ADHS vor, so wägen Sie gemeinsam mit Lehrkraft, Lerntherapeutin oder Lerntherapeut und dem behandelnden Arzt ab, wo derzeit der Förderschwerpunkt zu setzen ist. Dies ist von Kind zu Kind unterschiedlich. Bei manchen Kindern ist die ADHS so stark ausgeprägt, dass diese erste behandelt werden muss, bevor überhaupt mit der Lerntherapie begonnen werden kann. Andere Kinder profitieren von einer kombinierten Therapie.

Wie kann ich mein Kind als Elternteil unterstützen?

Die Rolle der Eltern

 

Hat Ihr Kind eine Lese- und/oder Rechtschreibstörung (LRS), können Sie Ihr Kind unterstützen und ihm helfen.

 

  • Kind emotional stützen und begleiten: Sie bauen Ihr Kind bei schlechten Noten und Misserfolgen auf. Ebenso loben Sie Ihr Kind bei noch so kleinen (und hart erarbeiteten) Lernerfolgen und motivieren es, weiter zu lernen. Ihr Kind sollte, trotz schlechter Noten, LRS und Lerntherapie nicht die Lust am Lernen und den Spaß in der Schule verlieren. Das Thema „Lesen und Rechtschreiben“ wird wahrscheinlich zu Hause eine wichtige Rolle spielen, jedoch soll sich der Alltag nicht nur darum drehen. Zeigen Sie Ihrem Kind, dass es viele Sachen abseits des Deutschunterrichts gibt, die es mühelos kann, oder wo es Dinge genauso schnell oder schneller lernt als andere. Hobbys, die Ihr Kind begeistern, sind dafür sehr gut und sollten von Ihnen bestmöglich unterstützt werden. Ihr Kind bekommt so das Gefühl, etwas erreichen zu können (siehe Selbstwert). Das wiederum wirkt sich positiv auf die Schule und die Lerntherapie aus.

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  • Zwischen Schule und Lerntherapeutin oder Lerntherapeut (und evtl. Jugendamt) vermitteln: Der Austausch zwischen diesen Parteien ist wichtig. Sie können hier als Schnittstelle alle darüber informieren, welche Probleme Ihr Kind derzeit hat, welche Förderung es erhält und welche Fortschritte es zeigt.

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Informieren und Vernetzen

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Sie können sich beim Bundesverband Legasthenie & Dyskalkulie e.V. (BVL) beraten lassen. Der BVL ist ein Verband für Eltern und Betroffene. Er informiert über LRS sowie Rechenstörung und berät bei der Durchsetzung von Fördermaßnahmen. Gleichzeitig können sich Betroffene so vernetzen.

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Zusätzliche Förderung zu Hause

 

  • Erhält Ihr Kind eine Lerntherapie und gegebenenfalls noch eine Förderung in der Schule, so sollten Sie von weiterer Förderung zu Hause absehen. Oft möchten sich Eltern ebenfalls an der Förderung beteiligen und Ihrem Kind damit helfen. Jedoch ist dies nicht immer ratsam. Zum einen haben die meisten Eltern nicht das Fachwissen, um eine Förderung effektiv zu gestalten. Zum anderen herrscht zwischen Eltern und Kind nicht die für die Wirksamkeit der Förderung erforderliche professionelle Distanz. Lernprobleme können so schnell in Streit übergehen und das Familienleben unnötig belasten. Auch darf nie vergessen werden: Kinder sollen auch Kinder sein. Sie sollen spielen, Spaß haben und Neues entdecken. Vor allem brauchen sie auch Pausen und können nicht so viel Leistung abrufen wie Erwachsene. Schaffen Sie daher für ihr Kind den Raum, sich zu erholen und Kraft zu tanken.

 

Eine Ausnahme ist selbstverständlich, wenn Sie von der Lerntherapeutin oder dem Lerntherapeuten kleine Hausaufgaben erhalten, um Inhalte der Therapie zu festigen, oder Ihr Kind von sich aus mitteilt, dass es zu Hause noch etwas üben möchte und Sie ausreichend Zeit und Ressourcen dafür haben. Hierfür gibt es Förderprogramme, die Eltern anleiten, ihr Kind zu Hause zu fördern (Förderprogramme für zuhause). Es gibt in den letzten Jahren sehr gut konzipierte Lese- und Rechtschreibförderprogramme, deren Wirksamkeit nachgewiesen ist, und die ihr Kind zuhause allein am PC oder Tablet durchführen kann. Außerdem kann es sinnvoll sein, regelmäßig mit Ihrem Kind gemeinsam zu Lesen. Da Lesen für ein Kind mit Lesestörung sehr anstrengend ist, gilt der Grundsatz: regelmäßig lesen, aber dafür nicht zu lange am Stück (z. B. 10 Minuten täglich).

 

Weitere Informationen darüber, wie Sie Ihr Kind unterstützen können und auch dazu, wie Sie dabei auf sich selbst achten können, finden Sie hier im Elterncoaching.

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