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Für Schulpsychologinnen und Schulpsychologen
Beratung zu Diagnostik und Förderung bei einer Rechenstörung

Typische Beratungsanlässe

Welche Beratungsanlässe sind typisch?

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Förderwirkung überprüfen & Förderung anpassen

Anzeichen erkennen​

Schulpsychologie - Prozess

Schwierigkeiten feststellen & einordnen

Individuell fördern

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Ein Beratungsanlass liegt vor, wenn ein Kind trotz intensiver schulischer Förderung weiterhin besondere Schwierigkeiten beim Rechnen zeigt, der Verdacht auf eine Rechenstörung besteht oder die Diagnose bereits vorliegt.

 

Besondere Lernschwierigkeiten im Rechnen äußern sich durch anhaltende und massive Schwierigkeiten beim Rechenerwerb. Demgegenüber ist die medizinische Diagnose einer Rechenstörung darüber hinaus noch enger definiert und umfasst nur Kinder, die diese Lernschwierigkeiten seit Anbeginn des Fertigkeitenerwerbs zeigen (oder die bereits noch früher im Vorschulalter durch unzureichend ausgebildete Basisfertigkeiten aufgefallen sind), und deren allgemeine Lernfähigkeit unbeeinträchtigt ist.

 

Schwierigkeiten beim Erlernen des Rechnens sind meist schon zu Beginn des Rechenlernens (im Eingangsunterricht) zu beobachten

 

  • Kinder mit besonderen Schwierigkeiten im Rechnen oder einer Rechenstörung bewältigen grundlegende Anforderungen im Rechnen nur sehr langsam. Meist zeigen sich zunächst Probleme im Verständnis für Mengen oder Zahlen sowie deren Verknüpfung oder Relationen. Schwierigkeiten treten bei den Grundrechenarten auf, dem Erkennen von Teil-Ganzes-Relationen oder einfachen Textaufgaben.

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  • Besondere Schwierigkeiten beim Rechnen und die Rechenstörung fallen durch vielfältige Symptome auf, wie auffällig langsames Rechentempo, unzureichender Erwerb von Rechenstrategien und Faktenwissen.

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  • Kinder mit einer Rechenstörung verfügen über eine normale allgemeine Lernfähigkeit. Im Vergleich mit Gleichaltrigen zeigen sie jedoch erhebliche Schwierigkeiten beim Erwerb des Rechnens.

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  • Kinder mit besonderen Schwierigkeiten beim Rechnen entwickeln häufiger als Kinder ohne Rechenschwierigkeiten spezifische Ängste, wie z. B. Mathematikangst oder auch Symptome der Niedergeschlagenheit (z. B. traurige Stimmung, während des Unterrichts sehr still und zurückgezogen).

Beratung bei Diagnostikfragen

Wie kann ich Lehrkräfte bei Fragen der Diagnostik besonderer Rechenschwierigkeiten beraten?

Anzeichen erkennen​

Auf welche Anzeichen sollten Lehrkräfte achten?

Viele Symptome können Anzeichen für besondere Lernschwierigkeiten im Rechnen sein. Sie können unterschiedlich stark ausgeprägt sein und müssen nicht alle zutreffen.

 

Anzeichen für besondere Lernschwierigkeiten im Rechnen

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  • Zählen (z. B. Vorwärtszählen, Rückwärtszählen, in Schritten zählen)

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  • Verbindung Zahl und Menge

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  • Zerlegen einer Menge in zwei Teilmengen

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  • Bestimmen der Position einer Zahl auf dem Zahlenstrahl

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  • Vergleichen von zwei Zahlen (welche ist größer bzw. kleiner, z. B. 9 ist größer als 6)

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  • Abspeichern und automatisches Erinnern der Ergebnisse einfacher Rechenaufgaben (z. B. Einmaleins)

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  • Transkodieren, d. h. Lesen und Schreiben von Zahlen. Im Deutschen ist das Transkodieren erschwert durch die Einer-Zehner-Inversion (z. B. 17 = siebzehn und nicht zehnsieben)

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  • Stellenwertsystem (z. B. bei der Zahl 123 steht die 1 für ein Hunderter, die 2 für zwei Zehner, und die 3 für drei Einer)

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  • Verstehen von Rechenarten (plus, minus, mal, geteilt) und erkennen des Zusammenhangs von Rechenoperationen (z. B. 2 x 5 entspricht 5 + 5).

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  • Rechenstrategien anwenden (z. B. 2 + 5 = 5 + 2)

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  • Übergang vom zählenden Rechnen zu nicht-zählenden Rechenstrategien

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  • Fingerrechen ist kein unmittelbares Anzeichen einer Rechenstörung. Kinder nutzen am Anfang beim Rechnen ihre Finger als visuelles Hilfsmittel und Merkhilfe. Erst wenn sie ab Klasse 3 selbst bei leichten und bekannten Rechenaufgaben ihre Finger immer noch verwenden, kann dies auf Rechenschwierigkeiten hindeuten.

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  • Effizienz beim Lösen basaler Rechenoperationen und in der Zahlenverarbeitung (z. B. Zahlenvergleich)

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  • Übergang in größere Zahlenräume (z. B. Hunderterraum)

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  • „Entschlüsseln“ von Textaufgaben (z. B. Max hat zwei Äpfel. Anne hat drei Äpfel mehr als Max. Wieviel Äpfel hat Anne?)

 

  • Im Jugend- und Erwachsenenalter können Personen mit Rechenstörung basale Rechenoperationen meist richtig lösen, die Effizienz beim Rechnen ist aber oft reduziert, d. h. Personen mit einer Rechenstörung brauchen oft deutlich mehr Zeit zum Lösen der Aufgaben als Personen ohne Rechenprobleme. Viele Erwachsene mit einer Rechenstörung berichten auch im Erwachsenenalter noch Probleme mit dem Einschätzen von Mengen und Größen (Einwohner in einer Stadt/Land), mit Rechnungen in großen Zahlenräumen, mit dem Einmaleins und mit Textaufgaben.

 

Was können Lehrkräfte tun, um erste Anzeichen einer besonderen Lernschwierigkeit im Rechnen zu entdecken?

 

Empfehlenswert sind gezielte Beobachtungen von Kindern, die sich beim Rechnen schwertun, um förderrelevante Anzeichen zu entdecken. Worauf ist dabei zu achten?

 

Zur ersten Orientierung eignen sich Lernbeobachtungen und Lernproben. Im Gespräch mit dem Kind zu einer Rechenaufgabe kann herausgefunden werden, wie es denkt, welche Rechenstrategie es angewendet hat, und was es verstanden hat. Dazu eignen sich besonders W-Fragen, wie beispielsweise:

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  • Wie hast Du das gerechnet?

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  • Wie bist Du auf das Ergebnis gekommen?

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  • Warum ist das so?

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  • Wie hängt das mit Bekanntem zusammen?

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Folgende Fragen helfen dabei, erste Anzeichen von Problemen beim Rechnen zu erkennen:

 

Kann ein Kind...

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  • verstehen, was „mehr oder weniger“ bedeutet und die Begriffe richtig verwenden?

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  • „ein Vielfaches von“ oder „ein Teil von einer Gesamtzahl“ richtig einordnen?

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  • die Größe einer Menge gut einschätzen?

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  • Mengenunterschiede angemessen beurteilen?

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  • unmögliche Rechenergebnisse auf Nachfrage erkennen?

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Schwierigkeiten feststellen

& einordnen

Wie werden besondere Schwierigkeiten im Rechnen festgestellt?

 

Um den Schweregrad besonderer Lernschwierigkeiten im Rechnen und den individuellen Förderbedarf einzuordnen, empfiehlt sich eine Überprüfung durch standardisierte und normierte Testverfahren. Die Durchführung solcher Verfahren erfordert eine entsprechende Qualifikation.

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  • Screenings, wie das von LONDI (siehe LONDI Hilfssystem), kann bei einzelnen Kindern oder bei ganzen Klassen sehr ökonomisch durchgeführt werden. Sie helfen der Lehrkraft dabei, sich einen Überblick über die Leistungsverteilung und mögliche Förderbedarfe innerhalb der Klasse zu verschaffen. Schneidet ein Kind bei einem standardisierten und normierten Screening auffällig schwach ab, so ist das ein erster Hinweis auf das mögliche Vorliegen besonderer Lernschwierigkeiten im Rechnen. Für eine Diagnose einer Rechenstörung reicht das Screening-Ergebnis allerdings nicht aus.

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Was sollten Lehrkräfte zur Einordnung der Ergebnisse aus Screenings oder standardisierten Testverfahren wissen?

 

Bei der Interpretation der testpsychologischen Ergebnisse eines Kindes sollten folgende Punkte berücksichtigt werden:

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  • Wenn das Kind bei der Durchführung eines Screenings oder Tests sehr müde oder unkonzentriert war, oder einfach keine Lust hatte, mitzumachen, kann das gemessene Testergebnis den tatsächlichen Leistungsstand des Kindes unterschätzen. Daher sollte die Diagnostik am Vormittag erfolgen, wenn das Kind noch nicht müde ist.

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  • Sind die Testergebnisse eines Kindes im Rechnen und in der Schriftsprache (Lesen und/oder Rechtschreiben) auffällig, sollte überlegt werden, welche Förderung vorrangig durchgeführt wird. Entscheidend für die Förderplanung ist die Frage, durch welchen betroffenen Leistungsbereich das Kind stärker im Lernen in der Schule und im Alltag beeinträchtigt ist. In diesem Bereich sollte die Förderung zunächst ansetzen. Alternativ kann auch mit dem schwerer betroffenen Bereich begonnen werden. Eine parallele Förderung der betroffenen Bereiche ist ebenfalls denkbar, wenn ausreichend Kapazitäten bestehen und das Kind zu einer solch zeitintensiven Förderung zu motivieren ist.

 

  • Anmerkung: Da manche Lernschwierigkeiten sowohl bei LRS als auch bei der Rechenstörung auftreten können (z. B. Probleme mit Textaufgaben), ist es wichtig zu klären, was diese Probleme verursacht (z. B. Probleme mit dem Textverständnis oder Probleme mit dem Rechenweg), um die Lernprobleme als schriftsprachlich oder mathematisch einzuordnen.

 

  • Liegen zusätzlich zu den Ergebnissen aus der Diagnostik Hinweise für anhaltende Entwicklungsverzögerungen in der Lernfähigkeit oder anderen Entwicklungsbereichen (Motorik, Sprache usw.) vor, sollte eine Überprüfung der allgemeinen Lernfähigkeit veranlasst werden.

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Was ist bei der Feststellung besonderer Schwierigkeiten beim Rechnen zu beachten, wenn das Kind eine andere Erstsprache als Deutsch hat?

 

Kinder, die in ihrem Leben zunächst eine andere Sprache erworben haben, bevor sie Deutsch gelernt haben, werden als Kinder mit Deutsch als Zweitsprache (DaZ) bezeichnet. Bei ihnen stellt sich grundsätzlich die Frage, ob die Lernschwierigkeiten daher rühren, dass das Kind die deutsche Sprache noch nicht so gut beherrscht. Aus diesem Grund müssen bei Kindern mit DaZ einige zusätzliche diagnostische Informationen erhoben werden. Sie finden hier ausführliche Informationen dazu. Die Feststellung schwacher Rechenleistungen sollte mit geeigneten standardisierten Testverfahren objektiviert werden.

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Auf welche zusätzlichen Auffälligkeiten sollten Lehrkräfte bei besonderen Lernschwierigkeiten im Rechnen achten?

 

Das Erkennen und Feststellen von besonderen Lernschwierigkeiten im Rechnen kann durch zusätzliche psychische Auffälligkeiten erschwert werden. Solche zusätzlichen Auffälligkeiten stellen für die Kinder eine zusätzliche Belastung dar und können sich ungünstig auf die Wirksamkeit geeigneter Förderbemühungen auswirken. Insbesondere kommt es zu einem vermehrten Auftreten folgender zusätzlicher Auffälligkeiten:

  • Selbstwertprobleme und damit verbundene Beeinträchtigungen der Lernmotivation

  • Mathematikangst

  • Prüfungsangst, Zukunftsängste

  • Traurigkeit, sozialer Rückzug, abnehmende Aktivierung (Depression)

  • Aufmerksamkeitsstörungen

  • Unruhiges, impulsives Verhalten

  • Probleme im Sozialverhalten, oppositionelle Verhaltensweisen

Mutter und Tochter sprechen auf Augenhöhe
trauriges Mädchen sitzt auf dem Boden und umarmt ihre Knie
Mathematik-Lehrbuch
zwei handgezeichnete Blitzsymbole
zwei handgezeichnete Sprechbubbles

Schulpsychologinnen und Schulpsychologen können in ihrer beratenden Funktion Lehrkräften (und Eltern) zur Seite stehen, wenn es um die (erste) Einschätzung und Einordnung von zusätzlichen Belastungen geht. Ergänzend sollte den Lehrkräften bei Verdacht auf Zusatzprobleme angeraten werden, mit den Eltern des betroffenen Kindes darüber in einem geeigneten Rahmen zu sprechen. Hierbei sollte das Ziel verfolgt werden, dass zwischen Lehrkraft und Eltern ein Arbeitsbündnis zum Wohle des Kindes entsteht. Dazu eignet sich besonders ein konstruktiver Dialog zwischen Schule und Elternhaus ohne Schuldzuweisungen. Im Dialog kann die Lehrkraft die Eltern über den Lern- und Entwicklungsstand ihres Kindes informieren und beraten. Ebenso können Eltern berichten, welche Schwierigkeiten sie beobachten oder welche Maßnahmen zu Hause oder außerschulisch bereits getroffen wurden.

 

Zur weiteren Abklärung möglicher Zusatzprobleme sollten Lehrkräfte den Eltern empfehlen, einschlägige Expertinnen und Experten (z. B. Kinder- und Jugendlichenpsychiaterinnen oder Kinder- und Jugendlichenpsychiater und -psychotherapeutinnen oder –psychotherapeuten, Beratungsstellen) zu konsultieren. Die Schulpsychologie sollte der Schule explizit ihre Hilfe dabei anbieten, geeignete Expertinnen und Experten zu finden.

Beratung zur individuellen Förderung

Wie kann ich Lehrkräfte und Eltern zur individuellen Förderung bei besonderen Schwierigkeiten beim Rechnen beraten?

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Individuell

fördern

Sind besondere Lernschwierigkeiten im Rechnen festgestellt worden, sollte mit den Lehrkräften beraten werden, welche individuellen Fördermaßnahmen indiziert sind, und wie kontinuierlich überprüft werden kann, ob die Maßnahmen auch die erhofften Wirkungen beim Kind haben, um ggf. die Fördermaßnahmen nochmals anzupassen.

 

Welche Schritte machen individuelle Förderung erfolgreich?

 

Bei andauernden Schwierigkeiten im Rechnen ist individuelle Förderung obligatorisch. Idealerweise werden dabei folgende Schritte durchlaufen:

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Frau steht vor einer To-do-Liste
handgezeichnete Glühbirne Eureka-Symbol

Schritte der individuellen Förderung

  1. Beobachtung und Diagnostik

  2. Förderplanung

  3. Durchführung

  4. Evaluation

Kalender mit Uhr und Stift
Bleistift
Puzzleteil

Das Instrument zur Planung der individuellen Förderung ist der Förderplan. In ihm werden die Ziele, Mittel und der Zeitraum der Fördermaßnahmen konkret beschrieben. Die Wiederholung der didaktischen Schritte aus dem Klassenunterricht reicht bei besonderen Lernschwierigkeiten nicht aus. Hier besteht vielmehr die Gefahr, dass es zu Überforderung und Frust kommt. In der Beratung sollte stattdessen auf die Bedeutung der Basiskompetenzen, wie z. B. dem Verständnis des Ordinal- und Kardinalaspekts von Zahlen sowie die Beziehung von Zahlen und Mengen hingewiesen werden und bei der Lehrkraft ein Verständnis dafür erzeugt werden, dass der Aufbau und die Absicherung der Basiskompetenzen langfristig den größten Erfolg für das Überwinden der Schwierigkeiten beim Erwerb des Rechnens versprechen.

 

Nicht alle Förderübungen, die sich grundsätzlich als geeignet erwiesen haben, führen bei allen Kindern zu dem erhofften Zuwachs an Fertigkeiten. Deshalb ist es wichtig, regelmäßig zu überprüfen, ob der angestrebte Lernzuwachs eintritt.

 

Bleibt ein angemessener Lernzuwachs aus, sollten Lehrkräfte dabei unterstützt werden, alternative Fördermöglichkeiten auszuwählen (z. B. mit dem LONDI Hilfssystem) und die möglichen schulischen Hilfsmaßnahmen auszuschöpfen. Hier bedarf es oftmals einer individuellen Beratung der Lehrkraft und ggf. einer weiteren diagnostischen Untersuchung, um über eine Anpassung des Förderplans zu entscheiden.

 

Welche Fördermaßnahmen sind besonders erfolgversprechend?

 

Allgemein hat sich die Einhaltung der folgenden Prinzipien als günstig für die Wirksamkeit individueller Förderung in der Schule erwiesen:

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  • Kinder mit besonderen Lernschwierigkeiten im Rechnen profitieren von einer symptomspezifischen direkten Förderung der Rechenfertigkeiten.

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  • Eine individuelle Förderung ist am effektivsten, wenn sie...

  • bei den grundlegenden Schwierigkeiten des Kindes im Rechnen ansetzt

  • kleinschrittig ist

  • auf einen Förderschwerpunkt, wie z. B. die Basiskompetenzen, fokussiert

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  • Kinder profitieren von einem direkten und konkreten positiven Feedback, weil das der Motivation und dem Selbstwert des Kindes zugutekommt.

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  • Wahrnehmungs- und Funktionstrainings reichen nachweislich nicht aus, um Rechenschwierigkeiten zu überwinden.

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  • Kindern mit besonderen Lernschwierigkeiten im Rechnen profitieren von einer strukturierten und direkten Instruktion, bei der eine Rechenfertigkeit nach der anderen geübt wird.

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  • Vorrangig ist darauf zu achten, dass die Rechenoperationen verstanden sind und das Zahlenverständnis gegeben ist

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  • Sind die Rechenoperationen verstanden, sind regelmäßige Wiederholungen (z. B. von Rechenoperationen im Zahlenraum bis 10) wünschenswert, weil sie die Automatisierung fördern und damit das Arbeitsgedächtnis entlasten. Es ist unbedingt darauf zu achten, dass die Rechenoperationen verstanden worden sind, bevor sie automatisiert werden (s. o.).

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  • Es wird empfohlen, das Kind beim Bearbeiten rechnerischer Anforderungen laut denken zu lassen, um ineffektive Lösungswege zu identifizieren. So kann die Förderung direkt an den dabei erkannten Problemen ansetzen.

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Ergänzende Empfehlungen:

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  • Lehrkräften soll empfohlen werden, Eltern und Kinder ausführlich über die Förderplanung zu informieren und ggf. die Eltern in die Förderbegleitung einzubeziehen.

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  • Falls ein Kind zusätzlich zur innerschulischen individuellen Förderung auch außerschulische Unterstützung bekommt (z. B. Lerntherapie), soll der Lehrkraft empfohlen werden, die Fördermaßnahmen mit der Lerntherapeutin oder dem Lerntherapeuten abzustimmen.

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Förderwirkung

überprüfen &

Förderung anpassen

Lehrkräfte sollten ermuntert werden, die Wirkung individueller Förderung zu überprüfen und ggf. den Förderplan anzupassen.

 

Wichtig ist, dass regelmäßig überprüft wird, ob die individuelle Förderung zu einer Verbesserung der Rechenschwierigkeiten führt. Für diesen Zweck ist eine Lernverlaufsdiagnostik gut geeignet. Die Lernverlaufsdiagnostik sollte genutzt werden, um zu beurteilen, ob der Förderplan angemessen ist oder angepasst werden muss.

Weitere Hilfsmöglichkeiten

Welche weiteren schulischen und außerschulischen Hilfsmöglichkeiten können miteinbezogen werden?

 

In den meisten Bundesländern gibt es Regelungen zum Umgang mit Schülerinnen und Schülern mit besonderen Schwierigkeiten im Rechnen. In darauf aufbauenden Handreichungen finden sich oftmals sehr konkrete Förderhinweise. Länderübergreifend gilt, dass die Förderung von Schülerinnen und Schülern besonderen Schwierigkeiten im Rechnen in der Verantwortung der Schule liegt. Neben den Schulpsychologinnen und Schulpsychologen werden auch sonderpädagogische Lehrkräfte beratend hinzugezogen. Ergänzend können außerschulische Hilfsmöglichkeiten miteinbezogen werden.

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Schulische Förder- und Hilfsmaßnahmen

Es lassen sich drei Arten von schulischen Maßnahmen unterscheiden: Individuelle Unterstützung, Nachteilsausgleich und „Notenschutz“. Sie sind auf höchstens ein Schuljahr beschränkt und müssen für jedes Schuljahr neu geplant und/oder genehmigt werden.

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(1) Individuelle Unterstützung:

 

Maßnahmen der individuellen Unterstützung beziehen sich auf die Gestaltung des Unterrichts, welcher an die Bedarfe des Kindes ausgerichtet wird.

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  • Förderplan: Um eine individuelle Unterstützung zu planen und den Erfolg der durchgeführten Maßnahmen überprüfen zu können, wird ein Förderplan erstellt. Dieser enthält die Förderziele und die Lehr- und Fördermethoden, die für die Zielerreichung umgesetzt werden sollen. Außerdem wird im Förderplan im Verlauf evaluiert, ob die Ziele anhand der Maßnahmen erreicht werden konnten oder Anpassungen notwendig sind.

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  • Förderbezogene Diagnostik: Die Förderung baut auf einer Lernstands- und Lernverlaufsdiagnostik auf. Die Ergebnisse werden im Förderplan festgehalten. Die bundeslandspezifischen schulpsychologischen oder sonderpädagogischen Diagnostik- und Förderinstanzen können in Einzelfällen beratend zur Seite stehen.

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  • Binnendifferenzierende Maßnahmen (auch: innere Differenzierung): Eine individualisierte Förderung wird umgesetzt, indem der Unterricht (z. B. das Unterrichtsmaterial) an das Leistungsniveau des Kindes angepasst wird. Dabei wird an die vorhandenen Kompetenzen des Kindes angeknüpft. Der gewählte Schweregrad von Anforderungen sollte dabei vom Kind zu bewältigen sein, um Erfolgserlebnisse zu ermöglichen. Maßnahmen dieser Art sind bei Vorliegen einer Rechenstörung allerdings allein nicht ausreichend.

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Folgende binnendifferenzierende Maßnahmen sind möglich:

 

  • Methodisch-didaktische Hilfen

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  • Anpassen des Schwierigkeitsniveaus des Unterrichts und der Hausaufgaben an den Lernstand des Kindes

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  • Reduzierung des Aufgabenumfangs

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  • Anregungen für das häusliche Lernen

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  • Motivierende Maßnahmen durch Erfolgserlebnisse

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  • Das Gewähren zusätzlicher Pausen

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  • (Technische) Hilfsmittel

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  • Verwenden eines Rechenschiebers oder Taschenrechners

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  • Hinzuziehen von Lern- und Förder-Apps

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  • Nutzung von Veranschaulichungsmaterialien

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  • Äußere Differenzierung (Förderkurse)

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Eine Förderung in Kleingruppen von Kindern mit möglichst vergleichbaren Schwierigkeiten wird klassen- und gelegentlich jahrgangsübergreifend umgesetzt und kann parallel und zusätzlich zum Regelunterricht stattfinden. Anders als im Regelunterricht, der sich am Curriculum orientiert, werden in den Kursen individuelle Wissens- und Fertigkeitslücken aufgearbeitet, um Lernlücken zu schließen.

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(2) Nachteilsausgleich:

 

Maßnahmen des Nachteilsausgleichs beziehen sich auf die Bewertung der Rechen- bzw. Mathematikleistungen. Der Nachteilsausgleich ist dazu gedacht, während der Prüfungssituation einen bestehenden Lern- und Leistungsnachteil zu kompensieren. Dabei wird nicht von den allgemein gültigen Bewertungsmaßstäben abgewichen. Ein Nachteilsausgleich darf nicht im Zeugnis vermerkt werden und bedarf in der Regel der Zustimmung der Klassenkonferenz und Schulleitung. Der Nachteilsausgleich kann über das Fach Mathematik hinaus auch in anderen Fächern (z. B. in naturwissenschaftlichen Fächern) gewährt werden.

 

Folgende Beispiele des Nachteilsausgleichs sind möglich:

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  • Methodisch-didaktische Hilfen

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  • Veränderte Arbeitsblätter: klare Gestaltung, größere Schrift, Platz zum Aufschreiben von Nebenrechnungen, Papier mit Rechenkästchen statt Blankopapier, größere Darstellung von Tabellen und Geometrieaufgaben, farbiges Markieren der Rechenzeichen

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  • Mehr Bearbeitungszeit oder weniger Aufgaben eines Aufgabentyps

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  • Individuelle Pausenregelung

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  • Mündliche Zeitorientierungen (regelmäßige Ansage der noch zur Verfügung stehenden Bearbeitungszeit)

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  • Hilfestellung beim Lesen bzw. der Erläuterung der Aufgabenanforderung

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  • Technische Hilfsmittel

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  • Taschenrechner (teilweise jedoch nicht in Mathematik zulässig sondern nur in Naturwissenschaften)

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  • Einmaleins-Tabelle (wenn dies nicht der Inhalt der Leistungsbewertung ist)

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  • Veranschaulichungsmaterial

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  • Veränderte Leistungserbringung

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  • Schreiben in Einzel- oder Kleingruppensituation

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  • Mehr Bearbeitungszeit

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  • Nutzen der vielfältigen Bewertungsmöglichkeiten (Referat, Plakaterstellung, Mappe usw.)

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(3) „Notenschutz“:

 

Wenn Maßnahmen der individuellen Unterstützung und des Nachteilsausgleichs nicht ausreichen, können weitere Maßnahmen ergriffen werden, die umgangssprachlich als „Notenschutz“ bezeichnet werden. Beim „Notenschutz“ wird bei der Leistungsbewertung zeitweise von den allgemein gültigen Bewertungsstandards abgewichen wird. Er dient dazu, die Lernmotivation und das Selbstkonzept des Kindes zu wahren und den Leistungsdruck zu verringern.

 

Die Entscheidung über das Gewähren und die Umsetzung von Notenschutz ist in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich geregelt. Nach derzeit gültigen KMK-Empfehlungen wird im Falle von besonderen Rechenschwierigkeiten kein Notenschutz nach der Grundschulzeit gewährt. Wenn der Einsatz möglich ist, ist er zeitlich begrenzt und bedarf mindestens der Zustimmung der Klassenkonferenz und Schulleitung. Oftmals gelten genaue Regelungen dafür, ab welchem Schweregrad und ab welcher Dauer des Leistungsversagens von den allgemeinen Bewertungsrichtlinien abgewichen werden darf. Das zeitweise Abweichen von den allgemein gültigen Leistungsstandards wird im Zeugnis vermerkt.

Beispiele von Notenschutz

  • Befreiung von der Benotung bei bestimmten Formen der Leistungsbewertung und Erteilen einer verbalen, die Anstrengung und den Leistungsfortschritt widerspiegelnden Einschätzung

  • Leistungsbewertung in den betroffenen Bereichen befristet modifizieren, z. B. inhaltlich reduzieren oder aussetzen

  • Kompensation bestimmter Formen der Leistungsbewertung durch andere formen der Bewertung

Mädchen mit Plus-Zeichen in der Hand
Bücherschrank mit Mathe-Lehrbüchern
gelbes Mathe-Lehrbuch
Lupe

Schulpsychologie - Prozess

Außerschulische Maßnahmen

 

  • Diagnostik von Lernstörungen: Niedergelassene Kinder- und Jugendlichenpsychiaterinnen oder Kinder- und Jugendlichenpsychiater und –psychotherapetinnen und psychotherapeuten sowie einige Beratungsstellen bieten diagnostische Untersuchungen zur Überprüfung des Vorliegens einer Rechenstörung an, die sich an dem Klassifikationssystem (ICD-10) der Weltgesundheitsorganisation (WHO) orientiert und somit rechtlich anerkannt ist.

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  • Lerntherapie: Speziell ausgebildete Lerntherapeutinnen und Lerntherapeuten können in einer Einzelförderung intensiv auf die Förderung der mathematischen Kompetenzen eingehen. Die Kosten müssen die Eltern jedoch selber tragen. Eine Kostenübernahme durch das Jugendamt kann gewährt werden, wenn durch die Lernschwierigkeiten die seelische Gesundheit bedroht und die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist (Eingliederungshilfe nach §35a SGB VIII). Die Handhabung dieses Rechtsanspruches ist äußerst unterschiedlich (Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII). Unter anderem muss eine Rechenstörung nach ICD-10 diagnostiziert worden sein. Beim örtlichen Jugendamt können die lokalen Umsetzungsschritte für das Geltenmachen dieses Rechtsanspruchs erfragt werden. Empfangen die Eltern Sozialleistungen, ist zudem eine Beantragung der Kostenübernahme über das Bildungs- und Teilhabepaket des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales möglich.

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  • Elternarbeit und häusliches Lernen: Regelmäßige Elterngespräche über die Lernentwicklung und Lernschwierigkeiten, über die im Unterricht angewendeten didaktischen Methoden und über Möglichkeiten des häuslichen Übens.

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