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Für Schulpsychologinnen und Schulpsychologen
Beratung zu Diagnostik und Förderung bei einer Lese-Rechtschreibstörung

Typische Beratungsanlässe

Welche Beratungsanlässe sind typisch?

Förderwirkung überprüfen & Förderung anpassen

Anzeichen erkennen​

Schulpsychologie - Prozess

Schwierigkeiten feststellen & einordnen

Individuell fördern

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Ein Beratungsanlass liegt vor, wenn ein Kind trotz intensiver schulischer Förderung weiterhin besondere Schwierigkeiten beim Lesen und/oder Rechtschreiben zeigt, der Verdacht auf eine LRS besteht oder die Diagnose bereits vorliegt.

 

Besondere Lernschwierigkeiten im Lesen und/oder Rechtschreiben äußern sich durch anhaltende und massive Schwierigkeiten beim Schriftspracherwerb. Demgegenüber ist die medizinische Diagnose einer LRS darüber hinaus noch enger definiert und umfasst nur Kinder, die diese Lernschwierigkeiten seit Anbeginn des Fertigkeitenerwerbs zeigen (oder die bereits noch früher im Vorschulalter durch unzureichend ausgebildete Vorläuferfertigkeiten aufgefallen sind), und deren allgemeine Lernfähigkeit unbeeinträchtigt ist.

 

Schwierigkeiten beim Erlernen des Lesens und Schreibens sind meist schon zu Beginn des Schriftspracherwerbs (im Eingangsunterricht) zu beobachten:

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  • Kinder mit besonderen Leseschwierigkeiten bewältigen Leseanforderungen nur langsam. Meist zeigen sich zunächst Probleme im Bereich der Lautdifferenzierung und bei der Buchstaben-Laut-Zuordnung (Graphem-Phonem-Zuordnung). Besonders auffällig sind Schwierigkeiten beim Zusammenlauten von Phonemen. Selbst wenn die Anfangsphoneme von Wörtern noch richtig erlesen werden, fehlt oftmals der Rest, oder die Phoneme werden einzeln artikuliert und nicht zu einem Wort zusammengelautet.

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  • Besondere Rechtschreibschwierigkeiten fallen durch sehr viele Fehler beim Schreiben von Wörtern und Sätzen auf, auch beim Abschreiben. Oft wird dasselbe Wort mehrmals unterschiedlich falsch geschrieben (Fehlerinkonsistenz).

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  • Einige Kinder haben sowohl im Lesen als auch im Rechtschreiben Schwierigkeiten (Lese- und Rechtschreibstörung). Allerdings können Lese- bzw. Rechtschreibprobleme auch isoliert auftreten, ohne dass der jeweils andere Schriftsprachbereich betroffen ist (isolierte Lesestörung und isolierte Rechtschreibstörung).

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  • Kinder mit einer Lese- und/oder Rechtschreibstörung verfügen über eine normale allgemeine Lernfähigkeit. Im Vergleich mit Gleichaltrigen zeigen sie jedoch erhebliche Schwierigkeiten beim Schriftspracherwerb.

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  • Kinder mit besonderen Schwierigkeiten beim Lesen und/oder Rechtschreiben entwickeln häufiger als Kinder ohne diese Lernschwierigkeiten spezifische Ängste (z. B. Angst, vor der Klasse zu sprechen, etwas laut vorzulesen) oder auch Symptome der Niedergeschlagenheit (z. B. traurige Stimmung, während des Unterrichts sehr still und zurückgezogen).

Beratung bei Diagnostikfragen

Wie kann ich Lehrkräfte bei Fragen der Diagnostik besonderer Lese- und Rechtschreibschwierigkeiten und Lese- und Rechtschreibstörungen beraten?

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Anzeichen erkennen​

Auf welche Anzeichen sollten Lehrkräfte achten?

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Viele Symptome können Anzeichen für besondere Lernschwierigkeiten im Schriftspracherwerb sein. Sie können unterschiedlich stark ausgeprägt sein und müssen nicht alle zutreffen.

 

Anzeichen für besondere Lernschwierigkeiten im Lesen

 

  • Schwierigkeiten beim Zusammenschleifen von Lauten zu Wörtern (z. B. [b]-[ɪ]-[r]-[n]-[É™] = [ˈbɪrnÉ™ ] / „birne“)

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  • Versuch, Wörter beim Lesen zu erraten (z. B. die ersten Laute eines Wortes werden erkannt und das Wort dann erraten)

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  • Auslassen, Ersetzen oder Hinzufügen von Wörtern, Wortteilen oder Buchstaben

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  • Ersetzen von Wörtern durch ein in der Bedeutung ähnliches Wort

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  • Sehr niedrige Lesegeschwindigkeit

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  • Startschwierigkeiten beim Vorlesen, langes Zögern oder Verlieren der Zeile beim Textlesen

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  • Stockendes Lesen

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  • Nicht sinnhaftes Betonen beim Vorlesen

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Bei sehr stark reduzierter Lesegeschwindigkeit oder bei Problemen in der gesprochenen Sprache (z.B. Sprachentwicklungsstörung) kann das Leseverstehen betroffen sein. Dies führt zu Problemen bei der Wiedergabe des Inhalts von Gelesenem und zu Schwierigkeiten, Zusammenhänge aus dem Gelesenen zu erkennen.

 

​Im Jugend- und Erwachsenenalter ist das Hauptmerkmal die niedrige Lesegeschwindigkeit. Beim Textlesen werden manchmal einzelne Wörter durch in der Bedeutung ähnliche Wörter ersetzt. Bei sehr stark reduzierter Lesegeschwindigkeit kann auch das Leseverstehen beeinträchtigt sein.

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Anzeichen für besondere Lernschwierigkeiten im Rechtschreiben

 

  • Geschriebene Buchstaben eines Wortes stehen in keinem Zusammenhang zu den Lauten des Wortes

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  • “Skelettschreibungen“ (Verschriftlichen nur der markanten Laute eines Wortes, z. B. „Rke“ statt Rakete)

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  • Auslassen, Umstellen oder Hinzufügen von Buchstaben beim Schreiben von Wörtern

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  • Schwierigkeiten beim Schreiben von Konsonantenhäufungen am Wortanfang (z. B. tr in trinken) und Konsonantendoppelungen (z. B. ff in Stoff)

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  • Hohe Fehlerzahl beim Schreiben von Wörtern, Sätzen und Texten in Diktaten und beim Abschreiben

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  • Schwierigkeiten beim Einhalten grammatischer Regeln, wie z. B. Groß- und Kleinschreibung und Interpunktionsfehler

 

  • Im Jugend- und Erwachsenenalter schreiben Personen mit einer Rechtschreibstörung meist lauttreu, also so wie man spricht. Das Hauptmerkmal sind Schwierigkeiten, orthografisch richtig zu schreiben (z. B. Konsonantendoppelungen oder Vokallängenmarkierungen, wie in Meer oder Mehl) und Schwierigkeiten beim Einhalten grammatischer Regeln.

 

Was können Lehrkräfte tun, um erste Anzeichen einer besonderen Lernschwierigkeit im Lesen und/oder Rechtschreiben zu entdecken?

 

Empfehlenswert sind gezielte Beobachtungen von Kindern, die sich beim Lesen und/oder Rechtschreiben schwertun, um förderrelevante Anzeichen besonderer Schwierigkeiten im Lesen und/oder Rechtschreiben zu erkennen. Worauf ist dabei zu achten?

 

Beim Lesen

 

Kann das Kind...

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  • gelernte Grapheme gut auseinanderhalten, und weiß es den jeweils dazugehörigen Laut?

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  • die Laute eines Wortes so verbinden, dass das Wort hörbar ist?

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  • ihm bekannte Wörter sicher laut vorlesen?

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  • ihm unbekannte Pseudowörter laut vorlesen? (Pseudowörter sollten aus Abfolgen von Vokalen und Konsonanten bestehen, die das Kind bereits gelernt hat, z. B. mosi, rane.)

 

Beim Rechtschreiben

 

Kann das Kind...

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  • ähnliche Laute unterscheiden und die richtigen Grapheme zuordnen?

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  • gelernte Buchstaben sicher aufschreiben?

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  • vorgesprochene Wörter in einzelne Laute zerlegen und den Lauten die richtigen Buchstaben zuordnen?

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  • ihm vorgesprochene und bekannte Wörter (im ersten Schuljahr nach mehrfachem Üben) sicher schreiben?

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Schwierigkeiten feststellen

& einordnen

Wie werden besondere Schwierigkeiten im Lesen und/oder Rechtschreiben festgestellt?

 

Um den Schweregrad besonderer Lernschwierigkeiten im Lesen bzw. Rechtschreiben und den individuellen Förderbedarf einzuordnen, empfiehlt sich eine Überprüfung durch standardisierte und normierte Testverfahren. Die Durchführung solcher Verfahren erfordert eine entsprechende Qualifikation.

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  • Screenings, wie das von LONDI, kann bei einzelnen Kindern oder bei ganzen Klassen sehr ökonomisch durchgeführt werden. Sie helfen der Lehrkraft dabei, sich einen Überblick über die Leistungsverteilung und mögliche Förderbedarfe innerhalb der Klasse zu verschaffen. Schneidet ein Kind bei einem standardisierten und normierten Screening auffällig schwach ab, so ist das ein erster Hinweis auf das mögliche Vorliegen besonderer Lernschwierigkeiten im Lesen und/oder Rechtschreiben. Für eine Diagnose einer Lese-Rechtschreibstörung reicht das Screening-Ergebnis allerdings nicht aus.

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  • Schulleistungstests oder andere standardisierte Testverfahren sind zur Erfassung der Lese- und Rechtschreibleistung bzw. der Vorläuferfertigkeiten für eine vertiefte Diagnostik unerlässlich. Sie sind umfangreicher als Screenings und schneiden dadurch in Bezug auf die einschlägigen psychometrischen Gütekriterien der Objektivität, Reliabilität und Validität besser ab. Wurde das LONDI-Screening durchgeführt, kann mithilfe des Unterstützungs- und Hilfssystems ermittelt werden, welche Schulleistungstests sich zur vertieften Diagnostik im Individualfall eignen.

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Was sollten Lehrkräfte zur Einordnung der Ergebnisse aus Screenings oder standardisierten Testverfahren wissen?

 

Bei der Interpretation der testpsychologischen Ergebnisse eines Kindes sollten folgende Punkte berücksichtigt werden:

 

  • Wenn das Kind bei der Durchführung eines Screenings oder Tests sehr müde oder unkonzentriert war, oder einfach keine Lust hatte, mitzumachen, kann das gemessene Testergebnis den tatsächlichen Leistungsstand des Kindes unterschätzen. Daher sollte die Diagnostik am Vormittag erfolgen, wenn das Kind noch nicht müde ist.

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  • Sind die Testergebnisse eines Kindes im Lesen und im Rechtschreiben oder in der Schriftsprache und im Rechnen auffällig, sollte überlegt werden, welche Förderung vorrangig durchgeführt wird. Die Annahme, dass Lesen durch Schreiben erlernt wird, trifft nicht zu. Daher müssen beide Bereiche separat gefördert werden. Entscheidend für die Förderplanung ist die Frage, durch welchen betroffenen Leistungsbereich das Kind stärker im Lernen in der Schule und im Alltag beeinträchtigt ist. In diesem Bereich sollte die Förderung zunächst ansetzen. Alternativ kann auch mit dem schwerer betroffeneren Bereich begonnen werden. Eine parallele Förderung der betroffenen Bereiche ist ebenfalls denkbar, wenn ausreichend Kapazitäten bestehen und das Kind zu einer solch zeitintensiven Förderung zu motivieren ist.

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Anmerkung: Da manche Lernschwierigkeiten sowohl bei LRS als auch bei der Rechenstörung auftreten können (z. B. Probleme mit Textaufgaben), ist es wichtig zu klären, was diese Probleme verursacht (z. B. Probleme mit dem Textverständnis oder Probleme mit dem Rechenweg), um die Lernprobleme als schriftsprachlich oder mathematisch einzuordnen.

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  • Liegen zusätzlich zu den Ergebnissen aus der Diagnostik Hinweise für anhaltende Entwicklungsverzögerungen in der Lernfähigkeit oder anderen Entwicklungsbereichen (Motorik, Sprache usw.) vor, sollte eine Überprüfung der allgemeinen Lernfähigkeit veranlasst werden.

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Was ist bei der Feststellung besonderer Schwierigkeiten beim Lesen und/oder Rechtschreiben zu beachten, wenn das Kind eine andere Erstsprache als Deutsch hat?

 

Kinder, die in ihrem Leben zunächst eine andere Sprache erworben haben, bevor sie Deutsch gelernt haben, werden als Kinder mit Deutsch als Zweitsprache (DaZ) bezeichnet. Bei ihnen stellt sich grundsätzlich die Frage, ob die Lernschwierigkeiten daher rühren, dass das Kind die deutsche Sprache noch nicht so gut beherrscht, oder aber (möglicherweise auch zusätzlich) die für eine Lernstörung charakteristischen basalen Kompetenzdefizite aufweist. Aus diesem Grund müssen bei Kindern mit DaZ einige zusätzliche diagnostische Informationen erhoben werden. Sie finden hier ausführliche Informationen dazu: [Diagnostik bei Kindern mit DaZ]

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Auf welche zusätzlichen Auffälligkeiten sollten Lehrkräfte bei besonderen Lernschwierigkeiten im Lesen und/oder Rechtschreiben achten?

 

Das Erkennen und Feststellen besonderer Lernschwierigkeiten im Lesen und/oder Rechtschreiben kann durch zusätzliche psychische Auffälligkeiten erschwert werden. Solche zusätzlichen Auffälligkeiten stellen für die Kinder eine zusätzliche Belastung dar und können sich ungünstig auf die Wirksamkeit geeigneter Förderbemühungen auswirken. Insbesondere kommt es zu einem vermehrten Auftreten folgender zusätzlicher Auffälligkeiten:

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  • Selbstwertprobleme und damit verbundene Beeinträchtigungen der Lernmotivation

  • Prüfungsangst, Zukunftsängste

  • Traurigkeit, sozialer Rückzug, abnehmende Aktivierung (Depression)

  • Aufmerksamkeitsstörungen

  • Unruhiges, impulsives Verhalten

  • Probleme im Sozialverhalten, oppositionelle Verhaltensweisen

Mutter spricht mit Tochter auf Augenhöhe
Kind versteckt sich hinter dem Buch
Stapel Lehrbücher
zwei handgezeichnete Blitzsymbole
zwei handgezeichnete Sprechbubbles

Schulpsychologinnen und Schulpsychologen können in ihrer beratenden Funktion Lehrkräften (und Eltern) zur Seite stehen, wenn es um die (erste) Einschätzung und Einordnung von zusätzlichen Belastungen geht. Ergänzend sollte den Lehrkräften bei Verdacht auf Zusatzprobleme angeraten werden, mit den Eltern des betroffenen Kindes darüber in einem geeigneten Rahmen zu sprechen. Hierbei sollte das Ziel verfolgt werden, dass zwischen Lehrkraft und Eltern ein Arbeitsbündnis zum Wohle des Kindes entsteht. Dazu eignet sich besonders ein konstruktiver Dialog zwischen Schule und Elternhaus ohne Schuldzuweisungen. Im Dialog kann die Lehrkraft die Eltern über den Lern- und Entwicklungsstand ihres Kindes informieren und beraten. Ebenso können Eltern berichten, welche Schwierigkeiten sie beobachten oder welche Maßnahmen zu Hause oder außerschulisch bereits getroffen wurden.

 

Zur weiteren Abklärung möglicher Zusatzprobleme sollten Lehrkräfte den Eltern empfehlen, einschlägige Expertinnen und Experten (z. B. Kinder- und Jugendlichenpsychiaterinnen oder Kinder- und Jugendlichenpsychiater und –psychotherapeutinnen oder –psychotherapeuten, Beratungsstellen) zu konsultieren. Die Schulpsychologie sollte der Schule explizit ihre Hilfe dabei anbieten, geeignete Expertinnen und Experten zu finden.

Beratung zur individuellen Förderung

Wie kann ich Lehrkräfte und Eltern zur individuellen Förderung bei besonderen Schwierigkeiten im Lesen und Rechtschreiben beraten?

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Individuell

fördern

Sind besondere Lernschwierigkeiten im Lesen und/oder Rechtschreiben festgestellt worden, sollte mit den Lehrkräften beraten werden, welche individuellen Fördermaßnahmen indiziert sind, und wie kontinuierlich überprüft werden kann, ob die Maßnahmen auch die erhofften Wirkungen beim Kind haben, um ggf. die Fördermaßnahmen nochmals anzupassen.

 

Welche Schritte machen individuelle Förderung erfolgreich?

 

Bei andauernden Schwierigkeiten im Lesen und/oder Rechtschreiben ist individuelle Förderung obligatorisch. Idealerweise werden dabei folgende Schritte durchlaufen:

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(1) Beobachtung und Diagnostik

(2) Förderplanung

(3) Durchführung

(4) Evaluation

 

Das Instrument zur Planung der individuellen Förderung ist der Förderplan. In ihm werden die Ziele, Mittel und der Zeitraum der Fördermaßnahmen konkret beschrieben. Die Wiederholung der didaktischen Schritte aus dem Klassenunterricht reicht bei besonderen Lernschwierigkeiten nicht aus. Hier besteht vielmehr die Gefahr, dass es zu Überforderung und Frust kommt. In der Beratung sollte stattdessen auf die Bedeutung der grundlegenden Schriftsprachkompetenzen wie die automatisierte Buchstaben-Laut-Zuordnung hingewiesen werden, und bei der Lehrkraft ein Verständnis dafür erzeugt werden, dass der Aufbau und die Absicherung der basalen Fertigkeiten langfristig den größten Erfolg für das Überwinden der Schwierigkeiten beim Schriftspracherwerb versprechen.

 

Nicht alle Förderübungen, die sich grundsätzlich als geeignet erwiesen haben, führen bei allen Kindern zu dem erhofften Zuwachs an Fertigkeiten. Deshalb ist es wichtig, regelmäßig zu überprüfen, ob der angestrebte Lernzuwachs eintritt.

 

Bleibt ein angemessener Lernzuwachs aus, sollten Lehrkräfte dabei unterstützt werden, alternative Fördermöglichkeiten auszuwählen (z. B. mit unserem LONDI Förder-Hilfssystem) und die möglichen schulischen Hilfsmaßnahmen auszuschöpfen. Hier bedarf es oftmals einer individuellen Beratung der Lehrkraft und ggf. einer weiteren diagnostischen Untersuchung, um über eine Anpassung des Förderplans zu entscheiden.

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Welche Fördermaßnahmen sind besonders erfolgversprechend?

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Die Einhaltung der folgenden Prinzipien hat sich als positiv für die Wirksamkeit individueller Förderung in der Schule erwiesen:

Prinzipien der individuellen Förderung

  • ​Kinder mit besonderen Lernschwierigkeiten im Lesen und/oder Rechtschreiben profitieren von einer symptomspezifischen direkten Förderung der Lese- und/oder Rechtschreibfertigkeiten.

  • Kinder profitieren von einem direkten und konkreten positiven Feedback, weil das der Motivation und dem Selbstwert des Kindes zugutekommt.

Eine individuelle Förderung ist am effektivsten, wenn sie:

  • bei den grundlegenden Schwierigkeiten des Kindes im Lesen oder Rechtschreiben ansetzt

  • kleinschrittig ist

  • auf einen Förderschwerpunkt fokussiert​

  • Wahrnehmungs- und Funktionstrainings führen nachweislich nicht dazu, dass Lese- und/oder Rechtschreibschwierigkeiten überwunden werden.

  • Da überzufällig häufig besondere Leseschwierigkeiten und Aufmerksamkeitsprobleme gleichzeitig vorkommen, sind unter Umständen auch Aufmerksamkeitstrainings ergänzend indiziert.

Lehrerin zeigt Daumen hoch und lächelt
Lerntherapeutin trainiert mit dem Mädchen phonologische Bewusstheit
Empfehlungen beim Lesen

 

  • Zu Beginn des Leseerwerbs sollten gezielte Übungen zur Verinnerlichung von Buchstabe-Laut-Zuordnungen durchgeführt werden, um das Dekodieren von Buchstaben zu automatisieren.

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  • Wenn ein Kind Schwierigkeiten beim lautierenden Lesen zeigt und Probleme hat, Laute zu unterscheiden, dann ist ein Training der phonologischen Bewusstheit in Kombination mit Übungen zu Buchstabe-Laut-Zuordnungen für viele Kinder in der ersten Klasse zu empfehlen.

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  • Wenn ein Kind Wortgrenzen und Wortteile nicht erkennt, ist es empfehlenswert, anhand einfacher Unterrichtsmaterialien die silbische Durchgliederung von Wörtern zu üben.

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  • Wenn ein Kind sehr langsam liest, kann ein erster Schritt in der individuellen Förderung sein, das laute Lesen intensiv (zehn Minuten pro Tag) in ruhiger Umgebung und entspannter Atmosphäre zu üben. Auch das gezielte Üben von häufigen Vor- und Endsilben und häufigen Konsonantenclustern ist eine Maßnahme zur Erhöhung der Leseflüssigkeit.

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Empfehlungen beim Rechtschreiben

 

  • Übungen zur Zuordnung von Lauten und Buchstaben sind auch bei Rechtschreibschwierigkeiten indiziert.

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  • Als wirksam für orthografisch richtiges Schreiben haben sich Übungen zum Identifizieren von Wortbausteinen (Morphemen, z. B. ge-spiel-t) sowie das gezielte Vermitteln orthographischen Wissens (Regelwissen, Häufigkeiten über Buchstabenkombination und -positionen) bewährt.

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Ergänzende Empfehlungen

 

  • Lehrkräften soll empfohlen werden, Eltern und Kinder ausführlich über die Förderplanung zu informieren und ggf. die Eltern in die Förderbegleitung einzubeziehen.

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  • Falls ein Kind zusätzlich zur innerschulischen individuellen Förderung auch außerschulische Unterstützung bekommt (z. B. Lerntherapie), soll der Lehrkraft empfohlen werden, die Fördermaßnahmen mit der Lerntherapeutin oder dem Lerntherapeuten abzustimmen.

Förderwirkung

überprüfen &

Förderung anpassen

Lehrkräfte sollten ermuntert werden, die Wirkung individueller Förderung zu überprüfen und ggf. den Förderplan anzupassen.

 

Wichtig ist, dass regelmäßig überprüft wird, ob die individuelle Förderung zu einer Verbesserung der Schriftsprachschwierigkeiten führt. Für diesen Zweck ist eine Lernverlaufsdiagnostik gut geeignet. Die Lernverlaufsdiagnostik sollte genutzt werden, um zu beurteilen, ob der Förderplan angemessen ist oder angepasst werden muss.

Weitere Hilfsmöglichkeiten

Welche weiteren schulischen und außerschulischen Hilfsmöglichkeiten kann ich mit einbinden?

 

Förder- und Hilfsmaßnahmen, die innerhalb und außerhalb der Schule zur Verfügung stehen, um ein Kind mit besonderen Schwierigkeiten im Lesen und Schreiben zu fördern

 

Schulische Förder- und Hilfsmaßnahmen

 

Es lassen sich drei Arten von schulischen Maßnahmen unterscheiden: Individuelle Unterstützung, Nachteilsausgleich und „Notenschutz“. Sie sind auf höchstens ein Schuljahr beschränkt und müssen für jedes Schuljahr neu geplant und/oder genehmigt werden.

 

In jedem Bundesland gibt es Regelungen zum Umgang mit Schülerinnen und Schülern mit besonderen Schwierigkeiten im Lesen und Schreiben. In darauf aufbauenden Handreichungen finden sich oftmals sehr konkrete Förderhinweise. Länderübergreifend gilt, dass die Förderung von Schülerinnen und Schülern besonderen Schwierigkeiten beim Lesen und/oder Rechtschreiben in der Verantwortung der Schule liegt. Neben den Schulpsychologinnen und Schulpsychologen werden auch sonderpädagogische Fachkräfte beratend hinzugezogen. Ergänzend können außerschulische Hilfsmöglichkeiten miteinbezogen werden.

 

(1) Individuelle Unterstützung:

 

Maßnahmen der individuellen Unterstützung beziehen sich auf die Gestaltung des Unterrichts, welcher an die Bedarfe des Kindes ausgerichtet wird.

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  • Förderplan: Um eine individuelle Unterstützung zu planen und den Erfolg der durchgeführten Maßnahmen überprüfen zu können, wird ein Förderplan erstellt. Dieser enthält die Förderziele und die Lehr- und Fördermethoden, die für die Zielerreichung umgesetzt werden sollen. Außerdem wird im Förderplan im Verlauf evaluiert, ob die Ziele anhand der Maßnahmen erreicht werden konnten oder Anpassungen notwendig sind.

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  • Förderbezogene Diagnostik: Die Förderung baut auf einer Lernstands- und Lernverlaufsdiagnostik auf. Die Ergebnisse werden im Förderplan festgehalten. Die bundeslandspezifischen schulpsychologischen oder sonderpädagogischen Diagnostik- und Förderinstanzen können in Einzelfällen beratend zur Seite stehen.

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  • Binnendifferenzierende Maßnahmen (auch: innere Differenzierung): Eine individualisierte Förderung wird umgesetzt, indem der Unterricht (z. B. das Unterrichtsmaterial) an das Leistungsniveau des Kindes angepasst wird. Dabei wird an die vorhandenen Kompetenzen des Kindes angeknüpft. Der gewählte Schweregrad von Anforderungen sollte dabei vom Kind zu bewältigen sein, um Erfolgserlebnisse zu ermöglichen. Maßnahmen dieser Art sind bei Vorliegen einer Lese- und/oder Rechtschreibstörung allerdings allein nicht ausreichend.

 

Folgende binnendifferenzierende Maßnahmen sind möglich:

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Methodisch-didaktische Hilfen

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  • Anpassen des Schwierigkeitsniveaus des Unterrichts und der Hausaufgaben an den Lernstand des Kindes

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  • Lesefreundliche Gestaltung der Materialien: Verwenden einer geeigneten Schriftart und Schriftgröße

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  • Reduzierung des Aufgabenumfangs

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  • Anregungen für das häusliche Lernen

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  • Motivierende Maßnahmen durch Erfolgserlebnisse

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  • Das Gewähren zusätzlicher Pausen

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(Technische) Hilfsmittel

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  • Lesestörung: Audio-visuelle Hilfsprogramme (Computer liest digitale Texte vor)

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  • Rechtschreibstörung: Nutzen eines Computers zum Schreiben oder eines Diktiergerätes zum Einsprechen

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Äußere Differenzierung (Förderkurse):

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Eine Förderung in Kleingruppen von Kindern mit möglichst vergleichbaren Schwierigkeiten wird klassen- und gelegentlich jahrgangsübergreifend umgesetzt und kann parallel und zusätzlich zum Regelunterricht stattfinden. Anders als im Regelunterricht, der sich am Curriculum orientiert, werden in den Kursen individuelle Wissens- und Fertigkeitslücken aufgearbeitet, um Lernlücken zu schließen.

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(2) Nachteilsausgleich:

 

Maßnahmen des Nachteilsausgleichs beziehen sich auf die Bewertung der Schriftsprachleistungen. Der Nachteilsausgleich ist dazu gedacht, während der Prüfungssituation einen bestehenden Lern- und Leistungsnachteil zu kompensieren. Dabei wird nicht von den Bewertungsmaßstäben abgewichen. Ein Nachteilsausgleich darf nicht im Zeugnis vermerkt werden und bedarf in der Regel die Zustimmung der Klassenkonferenz und Schulleitung. Meist wird ein Nachteilsausgleich in Deutsch auch für Fremdsprachen gewährt.

 

Folgende Beispiele des Nachteilsausgleichs sind möglich:

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Methodisch-didaktische Hilfen

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  • Deutlich artikuliertes Vor- und Nachsprechen, langsameres Diktiertempo

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  • Fragestellungen schriftlich vorlegen und vorlesen, statt sie zu diktieren oder von der Tafel abschreiben zu lassen

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  • Mehr Bearbeitungszeit oder weniger Aufgaben eines Aufgabentyps

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  • Individuelle Pausenregelung

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  • Mündliche Zeitorientierungen (regelmäßige Ansage der noch zur Verfügung stehenden Bearbeitungszeit)

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Technische Hilfsmittel

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  • Verwenden eines Leselineals

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  • Nutzen eines Computers

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  • Audio-visuelle Hilfen (digitale Texte, die vorgelesen werden können)

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Veränderte Leistungserbringung

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  • Schreiben in Einzel- oder Kleingruppensituation

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  • Vorlesen der Testaufgaben

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  • Schriftliche Leistungsfeststellungen durch mündliche oder praktische Aufgabenstellungen ersetzen oder ergänzen (wenn die Rechtschreibung nicht selbst Gegenstand der Bewertung ist)

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  • Mehr Bearbeitungszeit

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  • Nutzen der vielfältigen Bewertungsmöglichkeiten (Referat, Plakaterstellung, Mappe usw.)

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  • Unlesbare Aufzeichnungen erläutern lassen, damit der Inhalt bewertet werden kann.

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(3) „Notenschutz“:

 

Wenn Maßnahmen der individuellen Unterstützung und des Nachteilsausgleichs nicht ausreichen, können weitere Maßnahmen ergriffen werden, die umgangssprachlich als „Notenschutz“ bezeichnet werden. Beim „Notenschutz“ wird bei der Leistungsbewertung zeitweise von den allgemein gültigen Bewertungsstandards abgewichen wird. Er dient dazu, die Lernmotivation und das Selbstkonzept des Kindes zu wahren und den Leistungsdruck zu verringern.

 

Die Entscheidung über das Gewähren und die Umsetzung von Notenschutz ist in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich geregelt. Der Einsatz ist zeitlich begrenzt und bedarf mindestens der Zustimmung der Klassenkonferenz und Schulleitung. Oftmals gelten genaue Regelungen dafür, ab welchem Schweregrad und ab welcher Dauer des Leistungsversagens von den allgemeinen Bewertungsrichtlinien abgewichen werden darf. In manchen Bundesländern muss dafür die Diagnose einer umschriebenen Lese-Rechtschreibstörung vorliegen. Das zeitweise Abweichen von den allgemein gültigen Leistungsstandards wird im Zeugnis vermerkt.

 

Folgende Beispiele des „Notenschutz“ sind möglich:

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  • Befreiung von der Benotung bei bestimmten Formen der Leistungsbewertung und Erteilen einer verbalen, die Anstrengung und den Leistungsfortschritt widerspiegelnden Einschätzung

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  • Kompensation bestimmter Formen der Leistungsbewertung durch andere Formen der Bewertung

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  • Stärkere Gewichtung mündlicher Leistungen

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  • Leistungsbewertung in den betroffenen Bereichen befristet modifizieren, z. B. inhaltlich reduzieren oder aussetzen

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  • Verzicht auf die Bewertung von Lese-Rechtschreibleistungen in allen betroffenen Fächern (auch Fremdsprachen)

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Außerschulische Maßnahmen

 

  • Diagnostik von Lernstörungen: Niedergelassene Kinder- und Jugendlichenpsychiaterinnen oder Kinder- und Jugendpsychiater und –psychotherapeutinnen oder –psychotherapeuten sowie einige Beratungsstellen bieten diagnostische Untersuchungen zur Überprüfung des Vorliegens einer Lese- und/oder Rechtschreibstörung an, die sich an dem Klassifikationssystem (ICD-10) der Weltgesundheitsorganisation (WHO) orientiert und somit rechtlich anerkannt ist.

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  • Lerntherapie: Speziell ausgebildete Lerntherapeutinnen und Lerntherapeuten können in einer Einzelförderung intensiv auf die Förderung der Lese-Rechtschreib-Kompetenzen eingehen. Die Kosten müssen die Eltern jedoch selber tragen. Eine Kostenübernahme durch das Jugendamt kann gewährt werden, wenn durch die Lernschwierigkeiten die seelische Gesundheit bedroht und die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist (Eingliederungshilfe nach §35a SGB VIII). Die Handhabung dieses Rechtsanspruches ist äußerst unterschiedlich (Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII). Unter anderem muss eine Lese-Rechtschreibstörung nach ICD-10 diagnostiziert worden sein. Beim örtlichen Jugendamt können die lokalen Umsetzungsschritte für das Geltenmachen dieses Rechtsanspruchs erfragt werden. Wenn die Eltern Sozialhilfen empfangen, ist es außerdem möglich, die Kostenübernahme über das Bildungs- und Teilhabepaket des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zu beantragen.

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  • Elternarbeit und häusliches Lernen: Regelmäßige Elterngespräche über die Lernentwicklung und Lernschwierigkeiten, über die im Unterricht angewendeten didaktischen Methoden und über Möglichkeiten des häuslichen Übens.

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